DIGITALER GEWALTSCJUTZ | POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK [UPDATE] : SPD: Müssen es Frauen erleichtern, Sexualdelikte anzuzeigen

24. April 2026 // Ulrike Günther

Mehr Fälle von Vergewaltigungen und Übergriffen: Die SPD drängt darauf, Bereitschaft von Frauen zu erhöhen, Gewalttaten zu melden. Auch sollten sich Bund und Länder weiter bemühen, Opfer zu schützen und Täter zu bestrafen. Das Gesetz zum Speichern von IP-Adressen begrüßt die SPD als wichtige Hilfe im Kampf gegen Kinderpornografie. Die Linken kritisieren am Entwurf gegen Digitalgewalt ein für Opfer zu langwieriges Procedere. Man müsse Behörden weiterbilden, Beratung angemessen ausstatten.

Betroffene Frauen zeigen Sexualstraftaten nur äußerst selten an. - Bild: pexels/ Mart Production
Betroffene Frauen zeigen Sexualstraftaten nur äußerst selten an. - Bild: pexels/ Mart Production

zwd Berlin. „Viel zu viele Betroffene entscheiden sich aus Angst, Scham oder aus mangelndem Vertrauen in staatliche Verfahren gegen eine Anzeige“, konstatierte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Carmen Wegge am Donnerstag zur Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und der Opferbefragung Sicherheit und Kriminalität in Deutschland (SKiD). Das dürfe der Rechtsstaat nicht hinnehmen. Daher müsse man die Bereitschaft der Betroffenen erhöhen, die Taten zu melden.

SPD fordert leicht zugängliche Beratung und sensiblere Verfahren

Laut Wegge gelingt das nur, wenn die Opfer darauf rechnen können, dass Polizei- und Justizbehörden sowie Hilfesysteme „sensibel, verlässlich und konsequent handeln“. Um das zu erreichen, sind aus Sicht der SPD-Politikerin leicht zugängliche Beratungsangebote, spezialisierte Strukturen bei der Ermittlung und Verfahren erforderlich, welche die Betroffenen nicht von Neuem traumatisieren. Fraktionskollege Sebastian Fiedler nannte den Anstieg bei Sexualdelikten, besonders bei Vergewaltigungen, „erschreckend und besorgniserregend“. Die Daten zeigten, dass man noch mehr für den Schutz von Frauen tun müsse.

Die gleichzeitig vom Bundeskriminalamt (BKA) herausgegebene Studie SKiD lässt für den innenpolitischen Sprecher der Sozialdemokrat:innen eine zunehmende Sensibilisierung in der Gesellschaft und mehr Mut von Betroffenen erkennen, die erlittene Gewalt zur Anzeige zu bringen. Um diese Entwicklung fortzusetzen, appellierte Fiedler an Bund und Länder, sich weiter gemeinsam anzustrengen, „um Täter konsequenter zu verfolgen, um Frauen besser zu schützen“. Er begrüßte die von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig vorgelegte – und bereits vom Bundestag im Februar in erster Lesung debattierte – Ergänzung zum Gewaltschutzgesetz (GewSchG), womit sie einen „ersten wichtigen Schritt in Richtung stärkeren Opferschutz“ eingeleitet habe.

Hubig: Chance auf erfolgreiches Ergebnis einer langjährigen Debatte

Das zeitweilige Speichern von Internet Protocol (IP)-Adressen zu gestatten, beurteilt SPD-Politiker Fiedler ebenfalls als positiv. Das Verbreiten von Kinderpornografie habe Pandemie-artige Ausmaße angenommen. Es den Ermittlungsbehörden möglich zu machen, auf gespeicherte Daten von IP-Adressen zuzugreifen, sei „das Mindeste, was wir zur Bekämpfung dieses widerwärtigsten Delikts an den Schwächsten unserer Gesellschaft“ tun könnten, erläuterte Fiedler zur Annahme des Gesetzentwurfes durch das Bundeskabinett am Mittwoch. Viele Täter würden bisher ungestraft davonkommen, da man sie nicht zuverlässig identifizieren könne. Die IP-Adressen stellten oft den einzigen Ansatz dar, um die Straftäter zu ermitteln. Der Cyber-Raum dürfe „kein Paradies für Straftäter“ sein, betonte Hubig anlässlich der Kabinettssitzung. Der Entwurf sieht vor, Internetanbieter:innen zu verpflichten, diese Daten für drei Monate zu speichern.

Andere europäische Länder verfügten längst über eine entsprechende Regelung. Das umstrittene Gesetz gewährleiste Grundrechte und stärke dennoch die Verfolgung von Straftaten im Internet, verteidigte Hubig die Regierungsvorlage. Diese biete die Chance, eine über zwanzig Jahre währende Debatte um „Freiheit und Sicherheit“ im Internet – u.a. erklärte das Bundesverfassungsgericht 2010 die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig - „zu einem vernünftigen Ergebnis“ zu bringen. Auf Verkehrsdaten, wie von Standort, besuchten Webseiten oder Online-Diensten, erstreckt sich die Speicherpflicht nach Angaben des Bundesjustizministeriums (BMJV) jedoch nicht, diese dürften weiterhin nicht ohne Anlass aufbewahrt werden. Bewegungsprofile im Internet ließen sich also nicht erstellen, die Ermittlungsbehörden könnten nur in Einzelfällen, d.h. wenn sie einen Verdacht auf eine Straftat hegen, von Anbieter:innen der Internetzugänge Auskünfte über die Inhaber:innen der fraglichen Anschlüsse verlangen.

IMK unter SPD-Vorsitz strebt Verbesserungen beim Gewaltschutz an

Die Frauenhauskoordinierung kritisierte angesichts des in der PKS 2025 verzeichneten Anstiegs von Sexualdelikten und Vergewaltigungen - bei überwiegend männlichen Freunden, Bekannten oder (früheren) Partnern als Tatverdächtigen - gerade hinsichtlich (Ex-) Partnerschaftsgewalt herrsche Ratlosigkeit vor. In der Debatte auf der politischen Ebene fehle es an „strukturelle(n) Antworten auf geschlechtsspezifische Gewalt“. Der Verein plädiert deshalb für eindeutige Maßnahmen. Dazu gehören u.a. gleichstellungspolitische Schritte als präventiver Schutz, z.B. bezüglich der Gender Pay und Pension Gaps, um Frauen wirtschaftlich unabhängiger zu machen. Überdies fordert die FHK einen inklusiven, intersektionalen Ausbau des Hilfesystems, da mehr als 12.000 Frauenhausplätze fehlten, verpflichtende, standardisierte Programme für Täterarbeit sowie ein Digitalschutzgesetz mit einem wirksamen Strafrechtsrahmen für Online-Gewalt.

Auch Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), amtierender Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK), unterstrich mit Blick auf die erhöhten Zahlen bei Sexualstraftaten und die beunruhigende Menge sexualisierter Digitalgewalt, diese verdeutlichten, dass man „Betroffene noch besser schützen“ müsse. Der erhebliche Anteil von Beziehungsgewalt mache ersichtlich, dass es „weiterhin den Mut der Frauen zur Anzeige“ brauche, doch ebenso die „Entschlossenheit des Rechtsstaates“. Die IMK strebt unter Hamburgs Vorsitz, wie Grote mitteilte, „spürbare Verbesserungen“ an, um Frauen zu ihrem Recht zu verhelfen und Täter zu bestrafen.

PKS: Hoher Anstieg bei Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen

Wie aus der PKS hervorgeht, sank 2025 zwar die Zahl der Gewaltverbrechen um 2,3 Prozent, aber die Fälle von Sexualdelikten erhöhten sich demgegenüber um 2,8 Prozent (auf über 131.300). Vergewaltigungen, besonders schwere sexuelle Nötigungen und Übergriffe nahmen sogar um 8,5 Prozent zu. Verglichen mit 2018 registrierte die PKS über drei Viertel mehr Vergewaltigungen (+ 71,7 Prozent), auch pornografische Inhalte wurden verstärkt (+ 2,7 Prozent) verbreitet. Bei sexualisierter Online-Gewalt stellte die Statistik einen Zuwachs verglichen mit 2024 von insgesamt 4,6 Prozent (auf über 56.820 Fälle) fest, bei sexuellem Missbrauch von Kindern über das Internet um 18,6 Prozent.

Die Tatverdächtigen bei Vergewaltigungen und besonders schweren sexuellen Übergriffen kamen meistens aus dem sozialen Nahbereich inkl. (Ex-) Partnerschaften der Leidtragenden und waren in der großen Mehrheit (98,6 Prozent) Männer. Frauen machten mit über 13.760 hingegen rund 94 Prozent der Opfer aus. Dabei ist das Dunkelfeld enorm: Die Anzeigequote bei sexuellem Missbrauch und Vergewaltigungen betrug der Befragung SKiD zufolge 2023 lediglich 6,2 Prozent, nach der Studie des BKA Lebenssituation und Belastung im Alltag vom Februar (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete) bei sexuellen Übergriffen auf Frauen bloß 3,0 Prozent, bei Digitalgewalt 2,4 Prozent.

Digitalschutzgesetz soll Deepfakes und Cyber-Stalking strafbar machen

Die Linksfraktion bemängelte am drei Tage vorher (17. April) von Justizministerin Hubig vorgestellten Referentenentwurf für das Gesetz zum Schutz gegen Digitalgewalt, dadurch werde Betroffenen nicht geholfen. Die linke Sprecherin für digitale Infrastruktur Anne-Mieke Bremer monierte, den Schwerpunkt auf das Strafrecht zu legen, gewähre keinen Schutz. Vergewaltigungen seien seit Jahrzehnten strafbar, doch die wenigsten Täter würden verurteilt. Bremer beanstandete darüber hinaus, dass die Opfer gemäß Gesetzentwurf in dessen zivilrechtlichem Teil „durch einen mehrstufigen Auskunfts- und Abmahnprozess“ geschickt würden, bevor sie Schutz erhielten. Dafür werde umgekehrt die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt, welche die Anonymität im Internet gefährde. Stattdessen schlug die Linken-Politikerin vor, Polizei- und Justizbehörden verpflichtend weiterzubilden sowie Gewaltschutz-Einrichtungen und Beratungsstellen angemessen auszustatten.

Deepfakes und Online-Stalking gehörten längst zum Alltag, begründete Hubig das Gesetzesvorhaben, das in erster Linie auf Bildern basierende sexualisierte Gewalt strafbar macht. Es sei „einfacher als je zuvor, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen, zum Sexualobjekt herabzuwürdigen und in ihrer Intimsphäre zu verletzen“. Frauen seien besonders häufig der digitalen Gewalt ausgesetzt, die Zahlen würden rasant steigen. Das Gesetz zielt nach Aussagen des BMJV vor allem darauf ab, pornografische Deepfakes sowie digitalen Voyeurismus, d.h. heimliches Filmen bzw. Fotografieren von intimen Körperteilen, unter Strafe zu stellen. Der Vorschlag bezieht auch unbefugtes Verbreiten von sonstigen Deepfakes mit ein, die das Ansehen der dargestellten Person schädigen könnten, ebenso wie Cyberstalking mithilfe von GPS-Trackern. Durch das im Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben sollen Opfer bei Anbieter:innen von Internet-Zugängen und Online-Portalen sozialer Medien einfacher und weiterreichende Auskünfte über die Rechtsverletzer erhalten und bei schwerwiegenden Rechtsbrüchen eine zeitweilige Sperre der Accounts beantragen können. Der Entwurf wurde an Länder und Fachverbände versandt, welche die Vorlage bis zum 22. Mai bewerten und kommentieren können.

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