KOLONIALE KULTURGÜTER | RÜCKGABEN TANSANIA : Schleppende Rückgaben: SPK erwartet Ansprüche von Staaten

30. Juli 2026 // Ulrike Günther

Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer (BKM, parteilos) möchte im Herbst ein Konzept zu Handlungsfeldern kolonialer Aufarbeitung vorlegen. Die Regierung erstellt mit den Ländern einen Plan für ein Fachleute-Netzwerk zum Umgang mit Kultur- und Sammlungsgütern. Im Rahmen der Präsentation „Geschichte(n) Tansanias“ gezeigte Objekte sollen in die Herkunftsgesellschaft zurückkehren. Ein Restitutionsgesetz zu kolonialem Raubgut berät die Koalitionsregierung bisher nicht.

In Jahrzehnten haben bundesdeutsche Museen erst wenige koloniale Kulturgüter restituiert. - Bild: SPK
In Jahrzehnten haben bundesdeutsche Museen erst wenige koloniale Kulturgüter restituiert. - Bild: SPK

d Berlin. Ein holzgeschnitzter Herrscherinnen-Thron mit gestalterischen Elementen einer Menschenfigur, eine riesige, horizontale Ngoma Kuu - eine kunstvoll verzierte Trommel mit eingravierten Einträgen auf Swahili in arabischen Schriftzeichen, ein originärer, lederner Medizinbeutel mit Platz für fast 100 Heilmittel und -utensilien: Die Präsentation „Geschichte(m) Tansanias“ im Berliner Humboldt Forum zeigt zahlreiche eindrucksvolle Kulturobjekte aus dem ostafrikanischen Land, die um die Wende zum 20. Jahrhundert – in der überwiegenden Mehrheit als Raubgut – in deutschen Museumsbesitz gelangten, von leuchtenden, kostbaren Stoffen über fein bemaltes Porzellangeschirr bis hin zu Armbändern und Ohrenschmuck.

Die von der SPK gemeinsam mit dem National Museum of Tanzania in Dar es Salaam entwickelte Ausstellung, die noch bis zum Herbst im Berliner Stadtschloss zu besichtigen ist, erzählt die Geschichte Tansanias – von frühen Handelsbeziehungen mit Indien, Persien und Südostasien, der Kolonisierung und dem mutigen Widerstand gegen die brutale deutsche Kolonialherrschaft, insbesondere dem Maji-Maji-Krieg (1905 – 1907) – und die Geschichten der dargebotenen Kulturgüter über Schautafeln, Hörstücke und Videos mit Interviews bedeutender Persönlichkeiten der heutigen Communities.

Nachfahren fordern Rückgabe für die Identität wichtiger Objekte

Der Tenor der Nachfahren der früheren Besitzer:innen der teilweise unter schrecklichen Umständen geraubten, für Kultur und Identität ihrer Gemeinschaften entscheidenden Cultural Belongings ist einhellig. Mit Blick auf das angeeignete Kulturgut betont der Mangi, d.h. das Oberhaupt, von Marangu in der Kilimanjaro-Region Frank Lionel Marealle wie die anderen Interviewpartner/innen sein Interesse an der Restitution in die Herkunftsgemeinschaften: „Es kann zurückgegeben werden“. Marealle, der bereits ein Komitee einrichtete, um die Geschichte seiner Volksgruppe zu tradieren, erklärt, er möchte „ein Museum gründen“ oder auch, wenn der aktuelle Aufbewahrungsort nicht bekannt ist, „nach den Objekten suchen und die Objekte in ein Museum stellen“. Der Sekretär des Marangu-Oberhauptes Joseph Moele hebt hervor, dass „ein Objekt erst vollständig ist, bis es zu der Gesellschaft zurückkehrt, aus der es stammt“.

Der in einem Glaskasten zu bewundernde Thron gehörte der Herrscherin von Urughu Mwana Mgandu der Kimbu-Gemeinschaft in der Singida-Region in Zentral-Tansania, die von den Deutschen bei einem ihrer Eroberungsfeldzüge zusammen mit den übrigen Palastbewohner:innen umgebracht wurde. Den mit royaler Macht assoziierten Stuhl mit aufwendigen Schnitzereien, der die Kimbu unbezwingbar machen sollte, nahmen die Kolonisator:innen mit sich. Die imposante Ngoma Kuu - Trommel hochrangiger Würdenträger:innen, die man bei Zeremonien, Ritualen und Feiern spielte, wurde „von Deutschen ohne Zustimmung entwendet“, wie Mwanwisho Mwinyijuna Sudhi aus dem Ort Winde an der Mrima-Küste im Interview erzählt, während des Widerstandskampfes gegen die Koloniserung zwischen 1888 und 1890. In das Zur-Schau-Stellen des als Herrschaftssymbol geltenden Musikinstrumentes willigte die Herkunftsgemeinschaft – wie die Kimbu-Community beim Urughu-Thron - nur unter der Bedingung der darauffolgenden Restitution ein.

In Gewaltkontexten geraubte Objekte sollen nach Tansania zurückkehren

Der ursprüngliche Besitzer des Medizinbeutels war der Initiator des Maji-Maji-Aufstandes, der erfolgreiche Heiler Kinjikitile Ngwale Bokelo aus dem Rufiji-Gebiet im südlichen Tansania. Sein Urgroßneffe schildert, wie Kinjikitile Ngwale die Idee des Widerstandes gegen die Deutschen in Verbindung mit heiligem Wasser (Swahili: Maji) prägte und die Umkehr der Verhältnisse prophezeite. Später wurde er von den Kolonialtruppen gefangengenommen und hingerichtet. „Die Tasche sollte zurückkehren“, fordert der Nachkomme des spirituellen Begründers einer der größten anti-kolonialen Erhebungen in Afrika, die sich über den gesamten Süden Tansanias verbreitete, nach anfänglicher Überlegenheit der einheimischen Kämpfer mit Militärgewalt rücksichtslos niedergeschlagen wurde und bis zu 300.000 Menschen das Leben kostete.

11 der ausgestellten Cultural Belongings sind laut einer Sprecherin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) Bestandteile eines Konvoluts von insgesamt 41, im Kontext des Maji-Maji-Krieges und weiterer Widerstandskämpfe gegen die deutsche Kolonialmacht erbeuteten Objekten, für die – wenn die kooperative Schau ebenfalls im Nationalmuseum von Dar es Salaam präsentiert worden ist - Rückgaben (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete) geplant sind.

SPK wartet auf Rückmeldungen von Regierungen der Herkunftsstaaten

Prinzipiell habe der Stiftungsrat die Präsidentin/ den Präsidenten der SPK ermächtigt, mit den verantwortlichen Stellen Rückführungen weiterer, während des Maji-Maji-Aufstandes oder vergleichbarer Gewaltkontexte angeeigneter Objekte zu vereinbaren, sagte die Sprecherin im Interview mit dem zwd (24. Juli). Die SPK sei bisher nicht darüber informiert, welche Vorstellungen Tansania zum weiteren Rückgabe- Verfahren „im Licht der Fact-Finding Mission“ habe. Die Stiftung habe die Delegation des Landes bei ihrer Erkundungsmission im März 2025 zur Faktenlage bezüglich kolonialer Kultur- und Sammlungsgüter „umfangreich über den Forschungsstand und die Möglichkeiten zu Restitution von Objekten und human remains“ in Kenntnis gesetzt, so die SPK-Sprecherin weiter. Aufgrund die bislang fehlenden Rückmeldungen von tansanischer Seite habe man jedoch noch keine tatsächlichen Restitutionen beschließen können.

Was Rückgaben aus Westafrika betrifft, hätten Stiftungsrats-Entscheidungen bereits „Gespräche mit den Herkunftsländern (…) angestoßen“, lobte die SPK-Sprecherin. Dabei richte sich die Stiftung „grundsätzlich (…) nach den Wünschen und dem Zeitplan“ der Herkunftsstaaten. Derzeit verhandle die SPK mit dem Focal-Team für Restitutionen und Repatriierungen, der Rückgabekommission von Ghana, bei vier Objekten aus Kpando im Südosten des Landes, „wie die Restitution umgesetzt wird“.

Koordinierungsrat arbeitet am Konzept für ein Fachleute-Netzwerk

BKM Weimer beabsichtige, im Herbst „ein Papier zu zentralen Handlungsfeldern (…) bei der Aufarbeitung des Kolonialismus“ vorzulegen, teilte die Bundesregierung in ihrer am 15. Juli im Parlament veröffentlichten Antwort (Drs.21/ 7044) auf eine Anfrage der Linksfraktion (Drs. 21/ 6184) mit. Einen Schwerpunkt solle „die Planung eines würdigen Erinnerungsortes Kolonialismus“ bilden. Der beim kulturpolitischen Spitzengespräch im März eingerichtete Koordinierungsrat für Restitutionen von während des Kolonialismus geraubten Kulturgütern und Human Remains (zwd-Portal berichtete), der es ermögliche, die in Vorjahren begonnenen, strukturellen Dialoge mit Rückgabekomitees aus Herkunftsländern oder anderen staatlichen Stellen weiterzuführen, baue zurzeit ein internationales, interdisziplinäres Netzwerk von Fachleuten auf, wie es in den Leitlinien zum Umgang mit kolonialem Kultur- und Sammlungsgut von 2025 festgeschrieben ist. Das dafür aktuell erarbeitete Konzept soll im kommenden Jahr umgesetzt werden.

Die SPD-Fraktion hatte im Fachgespräch mit Forschung und Zivilgesellschaft im April konkrete Erfolge bei kolonialer Aufarbeitung gewürdigt, wie die Gemeinsamen Leitlinien und den Koordinierungsrat, aber gleichzeitig vor Rückschritten in der Politik gewarnt. Während das Interesse ehemaliger Kolonialgebiete und von Forschung stetig steige, vollziehe sich der erinnerungspolitische Wandel zaghaft, mahnte SPD-Berichterstatterin Franziska Kersten. Man dürfe Kolonialverbrechen nicht länger ignorieren. Die SPD habe Maßnahmen „zu einem Erinnerungsort Kolonialismus, der Förderung dezentraler Initiativen und der Einbindung der Herkunftsgesellschaften“ diskutiert, ergänzte Fraktions-Kollege Holger Mann. Überdies gelte es, Kolonialgeschichte in Schul- wie Kulturbildung verbindlich festzulegen.

SPK: Rückgaben lösen in Herkunftsstaaten politische Diskurse aus

Auf die Frage des zwd hin, ob die SPK – als größte Kulturinstitution der Bundesrepublik und weltweit eine der bedeutendsten Kultur- und Forschungseinrichtungen – Möglichkeiten erkennt, die bislang eher schleppend verlaufenden Rückgabe-Prozesse zu beschleunigen, z.B. durch geänderte, verstärkt an die Bedürfnisse der Herkunftsgemeinschaften angepasste Formalitäten, rechtfertigte die SPK-Sprecherin die Verfahrensweise damit, dass Restitutionen „nicht zuletzt auch in den Herkunftsstaaten innenpolitische Diskurse“ auslösten, die von den bundesdeutschen Kultureinrichtungen zu respektieren seien. „Ein Eingriff von außen sollte vermieden werden“, bekräftigte sie und berief sich auf die genannten Gemeinsamen Leitlinien von Bund, Ländern und Kommunen. Auch die Bundesregierung stellt in ihrem Antwortschreiben auf die Linken-Anfrage diesen Aspekt des Rückgabe-Vorgangs heraus: Die Bedürfnisse der Anspruchsberechtigten „nach einer würdevollen Übergabe und Rückführung“ seien zu berücksichtigen. Dies müsse im Austausch mit den Museen und Sammlungen geschehen, für welchen Herkunftsländer, Communities und Museen selbst verantwortlich seien. Die Regierung nehme „hierbei keinerlei Einfluss auf innerstaatliche Aushandlungsprozesse“ in den Herkunftsstaaten.

Wie die Gemeinsamen Leitlinien unterstreicht die Koalitionsregierung, dass die Einfuhr von kolonialem Raubgut die Genehmigung des Herkunftslandes voraussetze. Weiter heißt es in den Leitlinien, für die Rückführung von Kulturgut müsse „vorher das Einverständnis des Herkunftsstaates beim Auswärtigen Amt vorliegen“ - z.B. durch eine Mitteilung vonseiten der Regierung – oder dieses „im Rahmen einer gemeinsamen zwischenstaatlichen Absichtserklärung dokumentiert sein“. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hatte anlässlich der Herausgabe der Leitlinien im Oktober 2025 u.a. kritisiert, dass die Rolle der betroffenen Gemeinschaften bei Rückführungsprozessen durch die benötigte Zustimmung des Herkunftsstaates sowie die erforderliche Feststellung der „unrechtmäßigen“ bzw. „unethischen“ Aneignung von Kulturobjekten eingeschränkt werde. Darüber hinaus würden indigene Völker und Minderheiten von ihren Regierungen häufig marginalisiert und blieben dadurch faktisch ohne eine Interessensvertretung.

Restitutionsgesetz für koloniale Kulturgüter nicht Inhalt von Gesprächen

Die Bundesregierung legt in einer Antwort (Drs. 21/ 6294) auf eine am 23. Juni im Parlament erschienene Grünen-Anfrage (Drs. 21/ 5859) dar, dass mehrere afrikanische Staaten – Tansania, Ghana, Kamerun und Togo – Komitees für Restitutionen eingesetzt haben, die bereits Delegationen in die Bundesrepublik entsandten, insbesondere Tansania (die erwähnte Fact-Finding Mission) und Kamerun. Zur Frage der Grünen-Fraktion nach dem vom BKM Weimer im Interview mit dem Deutschlandfunk vom Februar in Aussicht gestellten, von der Zivilgesellschaft geforderten Rückgabegesetz erklärte die Regierung, die „Schaffung eines Restitutionsgesetzes für Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ sei wieder Inhalt des Koalitionsvertrages noch der zwischen den Ressorts für Kultur, Finanzen und Justiz laufenden Gespräche. Diese berieten über das von den Regierungsparteien vereinbarte, „wirksame() Restitutionsgesetz“ für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter, Rückgaben kolonialer Objekte erfolgten auf Basis der Gemeinsamen Leitlinien.

In einem Fachgespräch ihrer Fraktion plädierten die Grünen Anfang März nach Bericht des ökumenischen Entwicklungs-Magazins Welt-Sichten für eine Gesetzesgrundlage der Wiedergutmachung kolonialen Unrechts. Die kulturpolitische Vize-Sprecherin der Grünen Awet Tesfaiesus machte jedoch deutlich, dass ein Restitutionsgesetz nur einen Teil breiterer Bemühungen um “reparative Gerechtigkeit“ sein dürfe, die von Anerkennung des Unrechts über Entschädigungen bis zu Erinnerungsarbeit und ebenso mehr Finanzen für Provenienzforschung reichten. Tesfaiesus bemängelte, für diese habe die Regierung die Mittel im Kulturetat um drei Viertel gekürzt.

In 30 Jahren kaum wirkliche Restitutionen an afrikanische Länder

Wie aus Daten des Restitutions-Monitors des Blogs Dekolonial Erinnern (aktualisiert am 25. Juni) und der Regierungsantwort auf die Grünen-Anfrage hervorgeht, hat die Bundesrepublik seit 1996 insgesamt ca. 52 in der Kolonialzeit geraubte Kulturobjekte physisch an afrikanische Staaten (Namibia und Nigeria) zurückgegeben. Das Eigentumsrecht von mehr als 850 der berühmten Benin-Bronzen wurde nach dem Kenntnisstand der Regierung zwar im Jahr 2022 an Nigeria übertragen, doch bloß 22 Objekte – durch die frühere Kulturstaatsministerin Claudia Roth und Außenministerin Annalena Baerbock (beide Die Grünen) - an das Land restituiert, ein Teil der Kunstwerke verblieb als Leihgaben in den Museen. Eine Benin-Bronze überreichte die baden-württembergische Kunst- und Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Die Grünen) bei der Rückgabe-Zeremonie im selben Jahr. Eine Vogelfigur aus Speckstein aus der Weltkulturerbe-Stadt Groß-Simbabwe wurde gemäß Monitor dauerhaft an den Präsidenten und danach das Nationalmuseum von Simbabwe verliehen, um das formelle Rückgabe-Prozedere zu vermeiden.

Im Fall von 35 Kulturgütern (aus Kamerun und Ghana) liegen teilweise seit Jahren Rückgabe-Entscheidungen vor, ohne dass die Restitution wirklich geschehen sei. Die für September 2025 geplanten Rückgaben nach Kamerun konnten nach Aussagen des Blogs Dekolonial Erinnern nicht erfolgen, da die Regierung des Herkunftsstaates die Liste der zu restituierenden Objekte nicht lieferte. In deutschen sind nach Schätzungen eines Forschungsprojekts der TU Berlin Projekts allein über 40.000 koloniale Kulturobjekte aus Kamerun deponiert, die größeren Sammlungen bundesweit beherbergen gemäß Selbstauskunft über 20.000 Kulturgüter aus Tansania (zwd Portal berichtete).

Fachmann: Gesellschaften müssen Umkehr negativen Trends einfordern

Wie der Weblog Restitution Matters (RM) auf Grundlage von Medienberichten (20. Juni) informierte, soll Ghana aus den Niederlanden über 2.000 geraubte Kulturgüter zurückerhalten, während die Bundesrepublik ebenfalls Kulturgüter – aus dem Kpando-Gebiet - plant zu restituieren. Die Botschafter/innen beider Staaten hätten bei der Accra Next Steps-Konferenz für Rückführungen von kolonialem Raubgut dem Präsidenten John Mahama Kataloge der geplünderten Schätze vorgestellt. Informationen aus dem Restitutions-Monitor zufolge handelt es sich bei den Objekten, deren Rückgaben SPK-Präsidentin Prof.in Marion Ackermann im Dezember 2025 bewilligte, um zwei Trommeln und zwei Hörner, an denen Human Remains befestigt seien und deren Aneignung „im Kontext der gewaltförmigen Ausbreitung der deutschen Kolonialmacht in der Volta-Region“ (SPK) stattgefunden habe.

Der Politologe und Wirtschaftswissenschaftler Dr. Thomas Fues, Verfasser des Blogs Dekolonial Erinnern und ehemals Abteilungsleiter am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik, bewertet die aus der Regierungsantwort auf die Grünen-Anfrage ableitbare Bilanz der kolonialen Aufarbeitung durch die Koalition als dürftig. Baldige Fortschritte seien nicht zu erwarten, hingegen befürchtet Fues, „dass das Engagement auf Bundesebene weiter abgebaut wird“. Es komme darauf an, „ob in der deutschen Gesellschaft und den früheren deutschen Kolonien die Umkehr des negativen Trends eingefordert“ werde.

Rahmendokument könnte Rückgaben an Kamerun erleichtern

In Kamerun zeichnen sich aus Sicht des Politologen mögliche Fortschritte bei Restitutionen ab, nachdem Kulturminister Bidoung Kpwatt im April gegenüber der baden-württembergischen Kunst- und Forschungsministerin Olschowski Interesse an der Repatriierung von Human Remains der Maka´a-Community aus der Anatomischen Universitätssammlung von Freiburg signalisiert habe. Nach einem Bericht des Web-Portals Culturebene hat Minister Kpwatt darüber hinaus den Auftrag erteilt, ein Rahmen-Dokument für Rückgaben zu erstellen, das als rechtliches wie diplomatisches Modell auch für alle übrigen kamerunischen Communities dienen solle, welche Ansprüche an ihr Kulturerbe oder Humans Remains in anderen Ländern anmelden möchten. In einem Beitrag für den Weblog vom 11. Juni macht Fues Vorschläge, wie die Bundesrepublik die Rückgaben unterstützen könnte. Z.B. wäre es möglich, dass das Auswärtige Amt auch Sitz des neu gegründeten Koordinierungsrates, „sein Interesse an einer baldigen umfassenden Vereinbarung“ bezeige und die Koalitionsregierung finanzielle Fördermittel dafür anbiete.

Rückgabe-Aktivistin bemängelt fehlende Initiative von deutscher Seite

Der Stiftungsrat der SPK hat nach Aussagen der Sprecherin 2022 die Voraussetzung für die Restitution der sog. Ngonnso´-Statue geschaffen, doch obwohl 2023 Mitglieder der kamerunischen Rückgabekommission das Museum besuchten, sei der Prozess noch nicht vollzogen worden. Seit fast 30 Jahren kämpft die Nso-Community im nordwestlichen Kamerun für die Rückführung der als Muttergottheit verehrten Figur, Abbild der Gründerin des Nso-Volkes, die für dessen kulturelle Identität zentral ist. Deutsche Truppen nahmen bei militärischen Aktionen die Holzstatue 1902 mit und brachten sie ins Berliner Ethnologische Museum.

Für die tatsächliche Restitution der Figur müssten die Bundesrepublik und Kamerun Verhandlungen führen, schreibt die Aktivistin Sylvie Njobati, die sich seit 2018 u.a. mit der Online-Kampagne #BringBackNgonnso für die Rückgabe engagiert, in der Reihe Reparatory Justice von Amnesty International am 21. März. Rückführungen bedeuteten für sie „nicht nur die physische Rückgabe von Objekten“, sondern auch „unsere Geschichten zurückzuerobern und unser Narrativ neu zu gestalten, damit wir unsere eigenen Geschichten erzählen können“. Njobati beanstandet, dass Reparationen nicht als eine auf Gegenseitigkeit beruhende Angelegenheit aufgefasst werden. Stattdessen müssten „Überlebende und Opfer dieser Kolonialverbrechen (…) für Reparationen kämpfen, während die Täter, in diesem Fall Deutschland, es versäumen, irgendeine Art von Initiative zu ergreifen".

Restitutionsfonds im Kulturhaushalt von 600.000 Euro bisher ungenutzt

Wie die Koalitionsregierung in der Antwort auf die Linken-Anfrage erläutert, sind im Kulturetat für Rückgaben von kolonialen Kulturgütern (sog. Restitutionsfonds) 600.000 Euro bereitgestellt. Mit diesen Mitteln seien aber noch keine Rückführungen unterstützt worden. Das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste (DZK) verfügt 2026 für Provenienzforschung an kolonialem Kultur- und Sammlungsgut, in SBZ und DDR sowie kriegsbedingt entzogenen bzw. verlagerten Kulturobjekten über rund 2,3 Mill. Euro. Das Online-Portal Collections from Colonial Contexts (CCC) der Deutschen Digitalen Bibliothek, das digitalisierte Sammlungen von Kulturobjekten aus der Kolonialzeit in erster Linie für Vertreter:innen von Herkunftsgesellschaften transparent und zugänglich macht, wird demnach in den Jahren 2026 bis 2028 aufsteigend mit 155.000 Euro bis 175.000 Euro finanziert. Der deutsch-französische Provenienzforschungsfonds soll hingegen wegen der Einsparzwänge nicht bis über das kommende Jahr hinaus fortgesetzt werden.

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