Eine von der GEW in Auftrag gegebene Studie bestätigt die begründete Skepsis, dass die Hochschulen – wie vom Wissenschaftsrat gefordert - von sich aus mehr Dauerstellen schaffen werden. An den Hochschulen herrscht laut der Studie „Arbeiten unter dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz – ein Sittengemälde“ von Roland Bloch und Mathias Kuhnt entgegen dem 2007 eingeführten und 2016 erstmals novellierten WissZeitVG weiter „ein Primat der befristeten Beschäftigung“. Wieweit der Gesetzentwurf des Bundestages Verbesserungen bringen könnte, bleibt einstweilen ungewiss.
Nach der Regierungsvorlage sollen künftig projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen ihre Wissenschaftler:innen und wissenschaftsrelevanten Beschäftigten durch die Zahlung von Gehältern oder Gehaltsbestandteilen besserstellen dürfen als vergleichbare Bundesbeschäftigte, soweit sie dafür keine öffentlichen Mittel einsetzen. Im Bundestag wird außerdem der Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen“ (Wissenschaftsfreiheitsgesetz) (21/1393). Beide Vorlagen sollen im Anschluss an die 30-minütige Debatte den Ausschüssen - federführend der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung - überwiesen werden. Der Entwurf des Bundesrats zielt darauf ab, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Bezug auf das Besserstellungsverbot mit den in Paragraf 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes genannten Einrichtungen (zum Beispiel Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.) gleichzusetzen. Bislang hätten außeruniversitäre Einrichtungen, die ihr Forschungs- und Leitungspersonal übertariflich vergüten, aufgrund des Besserstellungsverbots in der Regel nicht an solchen Förderprogrammen teilnehmen können.