zwd Berlin. Union und SPD bekennen sich im Kulturteil des neuen Koalitionsvertrages vom 09. April zu dem Vorhaben, die SPK-Reform „zu einem erfolgreichen Abschluss“ zu bringen. Auf der 13. Konferenz der Kulturminister:innen (Kultur-MK) und dem 22. Kulturpolitischen Spitzengespräch am 26. März bildete die geplante Umstrukturierung der Stiftung einen Schwerpunkt der Beratungen. Mit dem SPK-Gesetz (Drs. 20/ 13952, 20/ 14772) würden Bund und Länder gemeinsam gewährleisten, dass „die Stiftung ihre außergewöhnlichen Kulturschätze noch erfolgreicher zur Geltung bringen“ könne, betonte die geschäftsführende Kulturstaatsministerin und Stiftungsrats-Vorsitzende Claudia Roth (BKM, Die Grünen), welche die Reform mitinitiiert und maßgeblich vorangebracht hat. Dies sei „ein wichtiges Zeichen“, gerade „in diesen Zeiten“ brauche man „starke, effiziente und gut aufgestellte Kultureinrichtungen“, so die BKM.
SPK-Präsident: Höhere Mittelgaben fließen in Qualitätssteigerung
Die Präsidentin der Kultur-MK und Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU) begrüßte, dass mit dem Reformgesetz das „rechtliche und finanzielle Fundament“ für eine wirksame Weiterentwicklung der Stiftung gelegt sei. Der Bundesrat hatte bereits auf seiner Sitzung vom 21. März der im Januar vom Parlament mit breiter Mehrheit bewilligten Beschlussfassung des Gesetzes (Drs. 20/ 14772) zugestimmt. Ein vom noch amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Ministerpräsident:innen schon am 12. März unterzeichnetes Finanzabkommen sichert der Stiftung ab 2026 jährlich um 12 Mill. Euro höhere Mittelzuwendungen zu, die der Bund und die Länder anteilig zu drei Vierteln bzw. einem Viertel bereitstellen. Diese höheren Zuschüsse würden „in die Qualitätsverbesserung unserer Einrichtungen“ fließen, unterstrich SPK-Präsident Prof. Hermann Parzinger.
Der Stiftungspräsident informierte, als nächsten Schritt gelte es, im Laufe des in diesem Jahr zu vollziehenden Reformprozesses dem Kulturverband eine Satzung zu geben. Künftig sei auch die SPK-Strategie wichtig, erklärte Parzinger. In deren Mittelpunkt stehen nach Stiftungs-Angaben Austausch mit dem Publikum und neue Besuchergruppen. Laut Regierungsentwurf dienen die zusätzlichen Finanzmittel dazu, durch verbesserte Arbeitsgrundlagen ein größeres Publikum wirksamer zu erreichen. Das Gesetz tritt im Dezember 2025 in Kraft. Die SPK vereint als eine der bedeutendsten bundesdeutschen Kulturinstitutionen die Staatlichen Museen und die Staatsbibliothek Berlin, das Ibero-Amerikanische Institut, das Staatliche Musikforschungs-Institut und das Geheime Staatsarchiv, insgesamt 25 Museen, Bibliotheken, Forschungsinstitute und Archive, sie beschäftigt mehr als 2.000 Mitarbeiter.
SPD: Gesellschaftliche Verantwortung erfordert Neuorientierung
Die
SPK-Reform sei „weit mehr als eine reine Verwaltungsanpassung“,
hob der Sprecher für Kulturpolitik der SPD-Bundestagsfraktion Helge
Lindh in einer Protokollrede zur zweiten und dritten Lesung des
Gesetzentwurfs im Parlament hervor, sie markiere einen
„kulturpolitischen Paradigmenwechsel“. Die Stiftung schöpfe ihr
Potenzial bisher nicht vollumfänglich aus, interne Strukturen seien nach Ansicht von Lindh vielfach komplex und zu ineffizient, um aktuelle
Herausforderungen zu bewältigen, sei eine „zeitgemäße Grundlage“
erforderlich. „Digitalisierung, Internationalisierung, neue
Vermittlungsformate“ sowie eine zunehmende gesellschaftliche
Verantwortung machten eine „institutionelle Neuausrichtung“
unumgänglich. Der SPD-Kulturpolitiker befürwortete den im Gesetz modernisierten Stiftungszweck. Dieser beinhalte ausdrücklich am übergreifenden Staatsinteresse orientierte
Kulturvermittlung, internationalen Wissensaustausch und Förderung
des globalen Kulturdialogs.
Die
Grünen: Stiftung muss kulturelle Teilhabe verbessern
Wie
sein Kollege Erhard Grundl von der Grünen-Fraktion begreift Lindh
die Reform mit dem SPK-Gesetz nicht als abgeschlossen, vielmehr als
„Beginn eines kontinuierlichen Entwicklungsprozesses“. Die
Bundestagsabgeordneten sieht er in der Verantwortung, den
Reformablauf zu begleiten, kritisch dessen Umsetzung zu evaluieren
und im Bedarfsfall nachzusteuern. Der Grünen-Politiker Grundl
forderte als Fokus der parlamentarischen Bemühungen ein, dass sich
die Kulturstiftung „mehr öffnet“, dass sie „mehr tut für
kulturelle Teilhabe“, damit man sie stärker als „gemeinsame(n)
gesellschaftliche(n) und kulturelle(n) Schatz“ zur Kenntnis nehmen
würde.
Die kulturpolitische Sprecherin der Liberalen Anikó Glogowski-Merten stellte insbesondere die Effekte der durch das Gesetz geänderten Strukturen in den Leitungsgremien heraus. Die beratende Teilnahme von Bundestagsmitgliedern an den Stiftungsratssitzungen würde „Transparenz und Verlässlichkeit“ schaffen, der „kollegiale() Vorstand“ anstelle nur eines Präsidenten/ einer Präsidentin fördere „Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit“ einzelner Einrichtungen, künftig befristet besetzte Stellen mit Führungsfunktionen würden „mehr Dynamik“ erzeugen, eingeschränkte Verbeamtungen Fachkompetenz stärken.
Reformgesetz:
Flexiblere Haushaltsführung macht SPK unabhängiger
Einen
„Meilenstein“ nennt der Regierungsvorschlag die flexiblere
Haushaltsführung, die es der Stiftung erlaubt, die Mittel in
größerem Maße eigenverantwortlich einzusetzen. Das verhelfe der
SPK zu mehr Autonomie und entbürokratisiere die Vorgänge. Über
einen vor der Parlamentsabstimmung in den Kulturausschuss
eingebrachten Änderungsantrag (Drs. 20/ 14772) der Fraktionen von
SPD, Grünen, FDP und Union wurde das im Entwurf ursprünglich der
Stiftung zugebilligte Recht, den Namen abzuwandeln, wieder rückgängig
gemacht, ebenso müssen für die sog. Zulegung privatrechtlicher
Stiftungen, z.B. der Stiftung Humboldt Forum, gemäß
Beschlussfassung außer der BKM auch der Haushalts- und
Kulturausschuss des Bundestages einwilligen.
Spielräume
für Stiftung sollen Umgestaltung begünstigen
Der
SPK-Vorstand wird bis zu sieben Mitglieder umfassen und unter dem
Vorsitz des Präsidenten/ der Präsidentin die Leitungsaufgabe übernehmen. Dies soll laut Gesetzentwurf den Einzel-Institutionen
ermöglichen, ihre Interessen besser in den Gesamtverband
einzubringen und Synergieeffekte fördern. Präsident:in sowie i.A.
Organisations- und Einrichtungs-Leiter:innen erhalten dabei zeitlich
befristete Verträge. Umgekehrt verkleinert sich der Stiftungsrat um
mehr als die Hälfte, von vorher 20 Personen auf zwei vom Bund und
sieben von den Ländern zu entsendende Mitglieder. Als Aufgabe der
Stiftung bestimmt das Gesetz, ihr übertragene Kulturgüter „im
gesamtstaatlichen Interesse in ihrem historischen Zusammenhang zu
bewahren, zu pflegen, zu ergänzen und zu erforschen“.
Nach Aussagen der Regierung lässt das Reformgesetz der Stiftung hinsichtlich der internen Struktur weitreichende Spielräume, welche die Transformation begünstigen, viele Regelungen seien in deren Satzung verschoben, was es möglich mache, diese gegebenenfalls unkompliziert anzupassen. Der Gesetzentwurf basiert auf dem vom Stiftungsrat im Dezember 2022 veröffentlichten Eckpunktepapier, das umfangreiche Maßnahmen zur SPK-Reform enthält, u.a. schärfere individuelle Profile der Einrichtungen durch größere Unabhängigkeit und einen gestärkten Gesamtverband u.a. zugunsten von „Synergieeffekten“ und mehr „spartenübergreifender Zusammenarbeit“.