zwd Berlin. Ihren Gesetzentwurf (21/ 4949) begründet die Grünen-Fraktion damit, dass unbefugte Bildaufnahmen derzeit strafrechtlich bloß durch eine Reihe isolierter, konzeptionell nicht aufeinander abgestimmter, auf ein gemeinsames Schutzkonzept ausgerichteter Tatbestände erfasst würden. „Wenn eine Frau gegen digitale Vergewaltigung, das Verbreiten von pornografischen Deepfakes, vorgehen möchte, wird sie in Deutschland abgewiesen“, monierte das grüne Mitglied im Bundestags-Rechtsausschuss Dr. Lena Gumnior in der heutigen Debatte über die Gesetzesvorlage. Es gebe „dann niemanden, an denen sich die betroffenen Frauen wenden können, (…) vor allem keinen Staat, der das Unrecht, das ihnen widerfahren ist, anerkennt“.
Grüne: Lücken bei Verletzung sexueller Selbstbestimmung durch Bilder
Der Grünen-Entwurf sieht vor, vorhandene Lücken im Strafrecht zu beseitigen und eine einheitliche, systematische Regelung zu schaffen. Der bisherige Paragraph 184k des Strafgesetzbuches (StGB) sei demnach inhaltlich unter der Angabe „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung durch Bildaufnahmen“ neu zu fassen und „sämtliche Formen des unbefugten Herstellens, Gebrauchens, Manipulierens sowie des Zugänglichmachens von Bildaufnahmen“ einzubeziehen, die andere Personen „in sexualbezogener Weise“ ohne deren Einwilligung darstellen. Dabei seien auch mit digitalen Mitteln verfälschte oder anderweitig künstlich erzeugte Bildmaterialien zu berücksichtigen, besonders sog. Deepfakes, d.h. über Künstliche Intelligenz (KI) abgeänderte mediale Aufzeichnungen. Eine derartig umfassende, vereinheitlichte Normierung sei imstande, die strafwürdige Rechtswidrigkeit von sexualisierter, bildbasierter Gewalt genau zu umreißen und „effektive(n), zeitgemäße(n) Schutz" zu gewährleisten.
Rücknahme von Mittelkürzungen bei Opferschutz-Projekten gefordert
Ebenfalls an diesem Donnerstag erklärte der Bremer Senat seinen Beitritt zur vom Land Mecklenburg-Vorpommern beantragten Entschließung (Drs. 170/ 26), über die der Bundesrat am Freitag abstimmt. Darin ersuchen die Antragsteller:innen die Ländervertretung, alle Formen von sexualisierter Gewalt, inklusive bildbasierter Gewalthandlungen, zu verurteilen und Solidarität mit Betroffenen von Digitalgewalt zu bekunden. Die aktuelle Diskussion zeige erneut, dass in der Bundesrepublik „wirksame Straftatbestände auch gegen digitale sexualisierte Gewalt“ fehlten, betonte die Bremer Frauensenatorin Claudia Bernhard (Die Linken). Das von Justizministerin Hubig angekündigte digitale Gewaltschutzgesetz solle Herstellen und Verbreiten persönlichkeitsverletzender Deepfakes als strafbar festlegen, die Realisierung umfangreicher Betroffenenrechte sowie einen Plan zum Bekämpfen von sexualisierter Gewalt beinhalten. Die Verfasser:innen der Entschließung erwarten überdies, dass der Entwurf die Ergebnisse der Beratungen des Bundesrates über Gesetzentwürfe zum Schutz von Rechten der Persönlichkeit vor Deepfakes vom Juli 2024 und 2025 (Drs. 222/ 24, 272/ 25) mit aufnimmt. Die Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie zum Bekämpfen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (EU-2024/ 1385, zwd-Portal berichtete) sind nach ihrem Willen auf nationaler Ebene zügig umzusetzen.
Wie Politiker:innen von Grünen- und Linkfraktion in der Diskussion zum grünen Gesetzentwurf kritisierte Senatorin Bernhard von der Koalitionsregierung geplante Mittelkürzungen bei Institutionen und Einrichtungen, die sich für Opfer sexualisierter Gewalt starkgemacht hätten. Sie drängte darauf, die Regierung müsse sogleich handeln und „diesen Schritt rückgängig machen“. Die Bundestagsabgeordneten Helge Limburg (Die Grünen) und Donata Vogtschmidt (Die Linken) erwähnten namentlich die Organisation HateAid, die Betroffene von Hassreden und digitaler Gewalt im Internet berät und unterstützt. Laut Berichten der ARD vom Mittwoch beabsichtigt Bundesfamilienministerin Karin Prien (Union), Finanzmittel für über das Programm Demokratie leben geförderte Projekte nur noch bis zum Dezember weiterlaufen zu lassen, darunter auch der gemeinnützige Verband HateAid. Prien teilte mit, sie habe vor, das Demokratie-Programm umzubauen, zu überprüfen und künftig wissenschaftlich zu evaluieren. Die neue Förderrichtlinie werde das Familienministerium vor dem Sommer herausgeben, mit geänderten Kriterien und Regeln für finanzielle Unterstützung der Projekte.
Justizministerin: Entwurf macht Digitalgewalt strafbar, stärkt Betroffene
In der von Union und SPD angesetzten Debatte zum Bekämpfen von Gewalt an Frauen hob Justizministerin Hubig hervor, digitale Gewalt dürfe „kein Geschäftsmodell sein“. Daher müsse man Betreiber:innen von Online-Portalen verpflichten, Verantwortung zu übernehmen. Nach Angaben von Hubig ist der Gesetzentwurf für digitalen Gewaltschutz nun fertiggestellt und wird bald im Parlament diskutiert. Durch das Gesetz könnten Betroffene auf zweierlei Art Hilfe erfahren: Einerseits werde ein neuer strafrechtlicher Tatbestand von auf Bildern basierender, sexualisierter Gewalt geschaffen, zu der voyeuristische Aufnahmen, Deepfakes und Vergewaltigungsvideos gehörten. Andererseits werde das Gesetz es Betroffenen erleichtern, an Informationen über Account-Inhaber zu gelangen, die rechtswidrig Bildmaterial verbreiten, ihre Ansprüche auf Schadensersatz zu erwirken und Online-Konten sogar sperren zu lassen.
Darüber hinaus werde die Koalitionsregierung Lücken bei der Strafbarkeit von Gewalthandlungen beseitigen, d.h. verbale Belästigungen und Gebrauch von K.o.-Tropfen strafrechtlich verfolgen. Ebenso werde man elektronische Fußfesseln einführen, worüber das Parlament bereits am 27. Februar in erster Lesung beriet (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete), und Gewaltschutz beim Sorge- und Umgangsrecht verbessern. Weiterhin habe man am Mittwoch im Bundeskabinett einen Durchbruch für Opferschutz in Gerichtsverfahren erreicht, indem auch Betroffene schwerwiegender häuslicher Gewalt eine psychosoziale Prozessbegleitung an die Seite bekommen. Außerdem stärke der Bund die Justiz mit knapp 500 Mill. Euro für Digitalisierung und Personal. Anlass für die Debatte bildeten Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann, dieser habe mit KI generierte pornografische Bilder und Videos von ihr online verbreitet und sie „virtuell vergewaltigt“.
Hubig: Nur mit engagierten Männern wird „die Scham die Seite wechseln"
Hubig machte jedoch auch deutlich, dass Gesetze allein nicht reichten. Sie appellierte an die Gesamtgesellschaft, sich anzustrengen. Jede Art von Gewalt, ob sexuelle, digitale oder häusliche Angriffe, müsse man ächten, Schutzräume für Frauen errichten und ausbauen. Männer, welche die übergroße Mehrheit der Täter stellen, rief die Ministerin auf, Partei zu ergreifen. Erst wenn – bei frauenfeindlichen Bemerkungen und Übergriffen - „auch Männer konsequent widersprechen“, würde „die Scham wirklich die Seite wechseln“, wie es das berühmt gewordene französische Vergewaltigungsopfer Gisèle Pelicot einklagte, die ihren Fall jahrelangen schweren Sexualmissbrauchs im betäubten Zustand durch ihren Ehemann und weitere Täter öffentlich gemacht hatte.
Bundesfamilienministerin Prien stellte in der Debatte unmissverständlich heraus, dass es sich sowohl bei körperlichen Gewaltakten als auch bei Deepfakes um Gewalt handle. Der „konsequente Schutz von Frauen“ sei ein gemeinsames Programm der Koalitionsregierung. Dass die Gesetzgeber:innen immer schneller auf Entwicklungen in der Technologie reagieren müssten, bezeichnete Prien als eine „strukturelle() Herausforderung“. Sie begrüßte das parteiübergreifend im Februar 2025 beschlossene Gewalthilfegesetz (siehe zwd-Portal) und die neueren Gesetzesvorhaben. Aus ihrer Sicht ist es aber für wirksame Strafverfolgung unerlässlich, das Speichern von IP-Adressen gesetzlich zur Pflicht zu machen.
Prien: Es sollte selbstverständlich sein, Täter anzuzeigen
In diesem Zusammenhang mahnte Prien wie ihre Fraktionskollegin, die Familienpolitikerin Anne König, es müsse gelingen, die bis 03. April befristete CSA-Verordnung der EU für Prävention und Bekämpfen von Kindesmissbrauch (Child Sexual Abuse) fortzusetzen, eine als freiwillige Chatkontrolle bekannte, vorläufige Regelung, die es bisher Messenger-Diensten und Online-Portalen erlaubte, Privatnachrichten auf Bilder und Videos von sexuellem Missbrauch an Kindern zu durchsuchen. Der Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) Holger Münch hatte nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen EU-Staaten und Europäischem Parlament im dpa-Interview (22. März) gewarnt, wenn die Ausnahmeregelung nicht verlängert würde, werde das „gravierende negative Auswirkungen auf die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung kinder- und jugendpornografischer Inhalte und für den Kinder- und Jugendschutz“ haben.
Mit Blick auf die am 10. Februar vom BKA veröffentlichte Dunkelfeldstudie Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA, vgl. zwd-Heft 410) und deren Resultat, dass 19 von 20 Gewalttaten nicht zur Anzeige gebracht werden, empfahl auch Prien, als Gesellschaft Verantwortung zu tragen, ein soziales Klima zu erzeugen, in dem es nicht Mut erfordere, sondern selbstverständlich sei, Gewalttäter zu melden. Wie Justizministerin Hubig hält sie es für nötig, „Männer zu adressieren“ und mit ihnen über das Problem zu sprechen. Dass rund ein Drittel der unter 35-Jährigen – einer repräsentativen Online-Umfrage der Organisation Plan International von 2023 zufolge - es akzeptabel finden, in Partnerschaften bei Konflikten Gewalt anzuwenden, nannte die Familienministerin „eine alarmierende Tendenz“, die es zu untersuchen gelte und der mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken sei.
Grünen-Politikerin ruft zur fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit auf
Die Grünen-Fraktions-Vorsitzende Katharina Dröge erläuterte, sexualisierte Gewalttaten und Übergriffe gegen Frauen seien „strukturell in unserer Gesellschaft verankert“. Neben Gesetzen, die unerlässlich seien, um Frauen in ihrem Selbstbestimmungsrecht und ihren Körper zu schützen, plädierte Dröge für eine „andere Kultur“ ohne sexualisierte Kommentare und degradierende Verhaltensweisen und dafür, sich für eine Gesellschaft einzusetzen, wo man Frauen Respekt entgegenbringe und Gleichberechtigung herrsche. Die grüne Sprecherin für Frauenpolitik Ulle Schauws schlug den demokratischen Bundestagsabgeordneten vor, „über Fraktionsgrenzen hinweg zusammenzuarbeiten“, um Gewalt an Frauen zu bekämpfen.
Am Vorbild Spaniens veranschaulichte Schauws, wie sich Regierung und Parlamentarier:innen seit zwei Jahrzehnten gegen Frauengewalt einsetzen, diese immer wieder „thematisieren als etwas, das nicht hinnehmbar ist“. Femizide hätten als Meldung in spanischen Nachrichten Vorrang, dort werde viel eindeutiger verurteilt, auch beim Schutz vor Digitalgewalt sei man weiter. Zentral in der von den Grünen entwickelten Gesetzesvorlage sei „konsequente Strafverfolgung“. Täter dürften sich „nicht mehr sicher fühlen“, Betroffene bräuchten „Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten – gut finanziert, schnell und einfach erreichbar“, so Schauws. Wie die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Kathrin Gebel sprach sie sich für ein Gesamtkonzept aus, von Strafverfolgung über Prävention bis hin zu Beratung und Täterarbeit.
Linken-Sprecherin für Gesamtstrategie gegen sexualisierte Gewalt
Linken-Politikerin Gebel befürwortete zwar, Gesetzeslücken bei Deepfakes zu füllen. Doch strafrechtliche Verschärfungen allein würden nicht genügen, wenn Frauenhäuser überbelegt seien, Gerichte nicht die Gewalt erkennen würden und die Polizeibeamt:innen nicht geschult seien, mit Gewalttaten umzugehen. Gebel prangerte die geringe Anzeigequote bei digitaler Gewalt von 2,4 Prozent an und dass dem Staat das von Collien Fernandes an die Öffentlichkeit getragene Problem bereits seit Jahren bekannt sei, dieser sich trotzdem den Anschein gebe, erst jetzt davon erfahren zu haben. Die Linken-Sprecherin trat in Anlehnung an den Antrag ihrer Fraktion vom Januar (Drs. 21/ 3918) auf eine Gesamtstrategie beim Gewaltschutz dafür ein, das spanische Modell in der Bundesrepublik vollständig umzusetzen.
Nach Auffassung von Gebel sind Schutzstrukturen zu erweitern und dauerhaft zu finanzieren, alle beteiligten Behörden einschließlich der Richter:innen zum Thema weiterzubilden. Bundesweit sei ein einheitlicher Ansatz von Risikoanalysen und Management bei Gefährdungen einzuführen, vulnerable Gruppen seien stärker zu schützen. Zu sämtlichen Forderungen habe man sich über die Istanbul-Konvention (IK) verpflichtet. „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ sei das Ergebnis „von Machtverhältnissen, von ökonomischer Abhängigkeit, von Sexismus und auch von politischen Entscheidungen“, resümierte Gebel und verlangte, das „wirksam, mit einem Konzept“ zu ändern.