zwd Berlin. Der Referentenentwurf von Bundesjustizministerin Hubig für ein reformiertes Kindschaftsgesetz beinhaltet erstmalig ein Gesamtkonzept zum Schutz vor häuslichen Gewalttaten in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren. Die Gesetzesvorlage definiert häusliche Gewalt übereinstimmend mit der Istanbul-Konvention (IK) als „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt“, die entweder zwischen den Elternteilen oder einem Elternteil und einem Kind oder innerhalb von Familie bzw. Haushalt verübt werden. Familiengerichte sollen künftig häusliche Gewalt bei Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht durchgängig berücksichtigen, auch wenn das Kind selbst nicht direkt davon betroffen ist.
„Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben“, betonte Hubig anlässlich der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs am Montag. Überdies dürften Umgangsrechte nicht zur Folge haben, „dass ein Elternteil immer aufs Neue in Gefahr gerät, vom anderen attackiert zu werden“. Somit schütze die geplante Gesetzreform auch gewaltbetroffene Eltern und leiste dadurch einen Beitrag, dass die Kinder in einer gewaltfreien Umgebung aufwachsen könnten. Länder, Verbände und sonstige interessierte Kreise sind eingeladen, den Entwurf bis 10. Juli zu kommentieren.
Hubig: Bei Femiziden strafrechtliche Regelungen verschärfen
Zwei Tage vorher stellte Justizministerin Hubig bereits in Aussicht, die strafrechtlichen Regelungen zu Femiziden und geschlechtsbezogenen Tötungen zu verschärfen. Im Interview mit Bild am Sonntag erklärte sie, man habe eine gute Möglichkeit gefunden, um zu verdeutlichen: Wer eine Person „aus dieser Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, oder nur aus geschlechtsspezifischen Gründen“ solle, wenn die übrigen Einzelheiten dem entsprechen, ,„auch als Mörder verurteilt werden“. Zwar sei auch nach heute geltendem Recht das Töten einer Frau aufgrund von Besitzdenken als Mordtat strafbar. Man beabsichtige jedoch, das Strafrecht präziser zu fassen, da Gerichte bei Eifersucht von Tätern immer wieder ein Handeln aus Rage annehmen und sie auf Totschlag verurteilen würden. Das möchte Ministerin Hubig „durch eine Klarstellung im Gesetz“ ändern, so dass Täter „eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen“, anstatt bloß ein begrenztes Strafmaß, z.B. von „zehn, zwölf Jahren“.
Die Aufforderung, Femizide im Strafrecht als eigenständigen Tatbestand zu verankern, unterstützt auch der Petitionsausschuss des Bundestages und stimmte für eine Beschlussempfehlung (22. April) an das Parlament, eine diesbezügliche Petition (bis 17.07.2025, zwd-Portal berichtete) an das Bundesjustizministerium (BMJV) „zur Erwägung“ sowie an die Bundestagsfraktionen zur Kenntnisnahme weiterzuleiten. Im März hatten sich die rechtspolitischen Sprecher:innen der SPD-Fraktionen des Bundes und der Länder in der sog. Schweriner Erklärung dafür ausgesprochen, geschlechtsspezifische Beweggründe als Merkmale einer Mordtat gesetzlich festzuschreiben sowie insbesondere Gerichte und Behörden der Strafverfolgung für den Umgang mit Femiziden zu sensibilisieren.
Justizministerin für Ausbau von Gewaltschutz zum Gesamtkonzept
Bei der Bundestagsdebatte zum Regierungsentwurf für die Einführung von elektronischen Fußfesseln und Täterarbeit (Drs. 21/ 4082) in das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) am 08. Mai forderte Justizministerin Hubig mit Blick auf die überwiegend an Frauen verübte häusliche Gewalt, der Rechtsstaat müsse handeln, es stelle seine Hauptaufgabe dar, „Menschen vor Gewalt zu schützen“. Der Entwurf liefere dafür zwei wichtige Maßnahmen: Der Einsatz elektronischer Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) stärke den „Schutz von Betroffenen“, auf die zweite Komponente, die verpflichtende „Arbeit mit den Tätern“, setze man zur Prävention, um die Gewaltspirale zu durchbrechen.
In Spanien schützten elektronische Fußfesseln Frauen schon 20 Jahre hindurch hochwirksam, rechtfertigte Hubig den Ansatz. Sie machte andererseits deutlich, dass sich Bemühungen um besseren Gewaltschutz nicht auf diese Regelungen beschränken dürften. Als weitere Regierungsvorhaben zählte Hubig neben den oben umrissenen u.a. Schutz vor Digitalgewalt und psychosoziale Begleitung in Prozessen zu häuslicher Gewalt auf. Die Ministerin zeigte sich entschlossen, die Maßnahmen gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen „zu einem Gesamtkonzept auszubauen“. Mit Verweis auf Spanien nannte sie vor allem Risikoanalyse und Risikomanagement als wichtige Bestandteile, die sie für die Bundesrepublik anstrebe und in Kooperation mit Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ), Bundesinnenministerium (BMI) und Ländern voranbringen werde.
SPD: Stellen uns mit dem Gesetz auf die Seite der Frauen
Hubig appellierte an das Parlament, ein eindeutiges Signal zu senden, und an die Gesellschaft, man müsse „Gewalt ächten (…) und sie sanktionieren“. Um von Gewalt betroffenen Frauen zu helfen, seien auch die Schutzräume zu erweitern. Der Entwurf wurde vom Parlament in einer gemäß Beschlussempfehlung geänderten Fassung (Drs. 21/ 5890) in zweiter und dritter Lesung mit großer Mehrheit, bei Enthaltung der Linken, angenommen. Für den gleichzeitig vorliegenden Antrag der Linksfraktion (Drs. 21/ 3918) auf eine Gesamtstrategie gegen häusliche Gewalt und einen Entschließungsantrag der Grünen (Drs. 21/ 5811) votierten Grüne und Linke gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen.
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Carmen Wegge hob hervor, mit dem Gesetz stelle man sich „auf die Seite der Frauen“. Die obligatorische Täterarbeit, die im geänderten Entwurf vorgesehene Zusammenarbeit von Behörden mit sämtlichen Beteiligten, eine für möglichst rechtzeitige Meldungen des sich annähernden Täters optional zusätzlich einzurichtende Gefahrenzone und Vertrauenspersonen, die Opfer in Gerichtsverhandlungen begleiten dürften, bedeuteten laut Wegge einen überfälligen Systemwechsel. Die Koalition plane weitere gesetzliche Schritte, wie härtere Strafen beim Gebrauch von K.o.-Tropfen, man werde Catcalling, d.h. verbal-anzügliche sexuelle Belästigung, strafbar machen und über Änderungen am Sexualstrafrecht diskutieren. Durch das debattierte Gesetz seien Frauen aus Sicht von Wegge nicht weiter „die hilflosen Opfer eines Systems, das über sie entscheidet“, sondern würden handeln und selbst bestimmen.
Die Grünen: Fußfesseln nur als gezielte Schutzmaßnahme tauglich
Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion Prof. Günter Krings wertete die Reform des GewSchG als „Meilenstein für den Schutz von Frauen und Mädchen vor häuslicher Gewalt“. Dass Frauen in erschreckend hohem Maße von Gewalt im häuslichen Umfeld betroffen seien und häufig daheim in Angst leben müssten, bezeichnete Krings als einen Zustand, den man nicht hinnehmen dürfe. Zu lange hätten sich Gesetzgeber:innen mit Instrumenten begnügt, die zwar gut gemeint, doch tatsächlich nicht richtig wirksam gewesen seien. Das Gesetz zur eAÜ erhöhe das Entdeckungsrisiko und ermögliche frühzeitiges Eingreifen. Darüber hinaus motiviere das Gesetz nach Auffassung des Rechtspolitikers die Koalition, beim Gewaltschutz konsequent in dieser Richtung weiterzuschreiten. Krings erwähnte u.a. strengere Bestrafung von Frauenschlägern und brachte erneut ein – von der Union schon 2024 beantragtes, aber von Betroffenen-Vereinen kritisiertes - Sexkaufverbot wie in Frankreich und skandinavischen Ländern ins Spiel.
Die Obfrau im Rechtsausschuss des Bundestages Dr. Lena Gumnior (Die Grünen) konstatierte unter Rückgriff auf Statistiken, wonach ca. 20 Prozent der bundesdeutschen Frauen unter Partnerschaftsgewalt litten, „eine Sicherheitskrise“ im Land. Häusliche Gewalt und geschlechtsspezifische Tötungen seien Anzeichen eines politisch zu bekämpfenden Problems. Die elektronischen Fußfesseln könnten dabei „gezielte Schutzmaßnahmen in Hochrisikofällen“ bieten. Um Frauen wirklich vor Gewalt zu schützen, brauche man dennoch mehr. Fachleute schätzen nach Aussagen von Gumnior, dass durch Einsatz von Fußfesseln bloß ein Bruchteil der jährlich verübten Femizide verhindern würden. Denn das Gesetz greife erst ein, „wenn Taten bereits begangen wurden“ und sich Betroffene auch Hilfe gesucht hätten.
Bundesweit einheitliche Risikoanalysen wie in Spanien gefordert
Das oft zitierte Spanische Modell reiche viel weiter, z.B. gebe es dort die Regel "Nur Ja heißt Ja" im Strafrecht zu Sexualgewalt. Wie in Spanien benötige man in der Bundesrepublik genügend finanzierte Frauenhäuser, zuverlässige Strukturen für Beratung, besser ausgestattete Polizei- und Justizbehörden, Weiterbildungen und eine breitere Datengrundlage. Für die Berichterstatterstelle geschlechtsspezifische Gewalt am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) sei eine dauerhafte Finanzierung gesetzlich abzusichern, es müssten Präventionsprogramme an Schulen, in Medien und Gesellschaft durchgeführt werden. Auch die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Ulle Schauws unterstrich, dass elektronische Fußfesseln in Spanien „in ein koordiniertes System einer Gesamtstrategie“ einbezogen seien.
Für entscheidend hält Schauws die spezialisierte Risikobewertung, die alle Vorfälle von Gewalt ebenso wie familiäre, psychische, soziale und wirtschaftliche Situationen der Täter und Gewaltbetroffenen berücksichtige. Nach Ansicht der Grünen-Sprecherin sollte die IK mit dem dreifachen Ansatz von Vorsorge, Opferschutz und Strafverfolgung den maßgeblichen Bezugspunkt beim Bekämpfen von Gewalt an Frauen bilden. Wie die Linksfraktion in ihrem Antrag für eine umfassende, ressortübergreifende Strategie gegen häusliche und geschlechtsbezogene Gewalt rufen die Grünen die Regierung in ihrem Entschließungsantrag auf, die Gewaltschutzstrategie weiterzuentwickeln, eine bundesweit einheitliche Risikoanalyse einzuführen, Kriterien festzulegen, um Femizide kriminalstatisch zu erfassen, Polizei, Richter:innen, Staatsanwält:innen und andere Verfahrensbeteiligte kontinuierlich zu geschlechtsspezifischer Gewalt weiterzubilden.
Die Linken: Strukturelle Probleme brauchen strukturelle Lösungen
Auch die Linksfraktion stellte im Parlament den Unterschied des Koalitionsentwurfs zum Anti-Gewaltkonzept in Spanien heraus. Wie die frauenpolitische Sprecherin der Linken Kathrin Gebel ausführte, umfasse es ein Gesamtpaket von 628 Maßnahmen, mit auf geschlechtsspezifische Gewalt spezialisierten Gerichten, Gesundheitsversorgung, Hilfe bei Arbeits- und Wohnungssuche. In der Bundesrepublik könnten die elektronischen Fußfesseln auch deshalb nicht richtig wirken, da etwa die Hälfte der betroffenen Frauen noch mit den gewaltbereiten Partnern zusammenlebten. Da sie finanziell abhängig und durch die Täter isoliert seien, schafften sie es nicht, sich von diesen zu trennen. Von den übrigen Frauen würden lediglich 12 Prozent Gewaltschutz beantragen, was aber bei eAÜ eine Voraussetzung sei.
Die Linken mahnten, entgegen dem Willen der beteiligten Frauen beim Täter Fußfesseln anzubringen, wie es die Ausschussfassung des Gesetzes erlaubt, berge sogar ein Potenzial von Eskalationen. Sie rückten das Recht der Betroffenen auf Selbstbestimmung in den Vordergrund, das sie durch die geänderte Version unterlaufen sehen. Die Betroffenen seien Spezialistinnen „für ihre eigene Situation“, über ihre Meinungen hinweg könne Gewaltschutz nicht funktionieren. Fußfesseln würden Gefahrensignale senden, doch nicht insgesamt vom Gewaltproblem befreien. „Strukturelle Probleme brauchen strukturelle Lösungen“, verlangte Linken-Sprecherin Gebel.
Grüne und Linke schlagen Verbesserungen im Aufenthaltsrecht vor
In ihren Anträgen setzen sich Grünen- und Linksfraktion auch für den Gewaltschutz von vulnerablen Gruppen ein. Die Grünen empfehlen, für Frauen mit Einschränkungen, LGBTQI+ und Migrant:innen bei ungeeigneter eAÜ alternative Schutzkonzepte zu entwickeln, spezifische Gefahrenlagen behinderter Menschen zu beachten und zum Schutz geflüchteter Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt Lücken im Aufenthaltsrecht zu beseitigen. Ähnlich schlagen die Linken vor, einen Gesetzentwurf mit verbesserten Regelungen für von Gewalt bedrohte Migrant;innen zu erarbeiten sowie barrierefreie Angebote sicherzustellen. Das vom Parlament reformierte GewSchG ermöglicht es Gerichten anzuordnen, dass Täter technische Geräte zur elektronischen Überwachung seines Aufenthaltsortes jederzeit betriebsbereit bei sich führen. Weiterhin schafft es eine rechtliche Grundlage, wodurch Familiengerichte die gewalttätigen Personen verpflichten können, an sozialen Trainingskursen oder Beratungen zur Gewaltprävention teilzunehmen.
Außerdem erhöht sich der Strafrahmen für Täter, die gegen ihnen auferlegte Maßnahmen verstoßen, auf eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Familiengerichte werden befugt, für die Analyse von Gefährdungen im Rahmen von Gewaltschutz- bzw. Kindschaftsverfahren Informationen aus dem Register des BMI zum Besitz von Waffen einzuholen. Die im Koalitionsentwurf enthaltene Regelung, wonach das Tragen der elektronischen Fußfesseln nicht gegen den ausdrücklichen Willen der gewaltbetroffenen Person anzuweisen ist, wurde in der Beschlussempfehlung gestrichen. Wenn für den Schutz des Opfers erforderlich, ist die Koordinierungsstelle demnach ermächtigt, über den vom Gericht festgelegten Umkreis hinaus, in welchem für den Täter ein Näherungsverbot gilt, eine Warnzone einzurichten. Daten über den Aufenthalt der gewalttätigen Person können automatisch an das vom Opfer bei sich geführte Zweitgerät übermittelt werden, wenn diese sich in dem Gebiet befindet, in welcher die Annäherung untersagt ist.