
Heute ist der von einem zivilgesellschaftlichen Frauenbündnis, der Initiative „#ParitätJetzt!“, ausgerufene Aktionstag „Parität Jetzt“. Ein Termin von Frauenrechtlerinnen für Frauenrechte? Die Mehrheit der Bundesbürger:innen wird so oder ähnlich denken. Sie wird fragen: Was geht mich das an? Und sagen: Haben wir nicht andere Sorgen: steigende Lebenshaltungskosten, sichere Renten, Verlässlichkeit bei Gesundheit und Pflege, pünktliche Verkehrsmittel? Auf einen ersten Blick scheint diese Lesart nicht unberechtigt.
Und dazu nun eine Reform des Bundestagswahlrechts, mit der die Zwei-Drittel-Männermehrheit im Deutschen Bundestag (67,46 %) ihre eigene Entmachtung unterstützten und selbst herbeiführen sollen? Die Frage ist falsch gewählt, auch wenn sie in einigen frauenpolitischen Initiativen immer wieder durchschimmert. Denn tatsächlich geht es darum, gegen die unterdurchschnittliche Repräsentanz von Frauen Bundestag mit weniger als einem Drittel (32,88 Prozent) aufzustehen, die das Gegenteil von gleichberechtigter Teilhabe im Sinne von Art. 3, Absatz 2 des Grundgesetzes darstellt. Der Aufruf von 33 Frauenorganisationen, angeführt vom Deutschen Frauenrat, mit getragen vom DGB und der Gewerkschaft ver.di, die Wahlgesetzgebung zugunsten einer paritätischen Zusammensetzung des Parlaments zu verändern, ist geboten und auch zeitgemäß. Berechtigt und angemessen ist auch, dass die LINKE mit ihrem Antrag zur Änderung von § 17 des Gesetzes über die politischen Parteien mit dem Ziel, diese zu paritätischen Landeslisten zu verpflichten, das Thema in den Bundestag eingebracht hat (Drs. 21/6105). Es wird heute, am 24. Juni, dem Aktionstag Parität, am Abend im Bundestag behandelt.
Doch der gewählte Ansatz der LINKEN, ausgerechnet die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs aufzufordern, geht fehl. Es ist nämlich die ureigentliche Aufgabe des Parlaments als Legislative selbst, die Reform des Wahlrechts in die Hand zu nehmen, statt unter Umgehung der Gewaltenteilung die Regierung als Exekutive in die Pflicht zu nehmen. Auch der Aufruf des Paritätsbündnisses unterstellt die Vermischung der Zuständigkeiten und möchte diese nutzen. Es spricht sogar davon, die Bundesregierung arbeite bereits an einem Gesetzentwurf zur Reform des Wahlrechts, wörtlich: „Denn die Bundesregierung arbeitet gerade erneut an einer Reform des Wahlrechts. Das müssen wir nutzen und verdeutlichen: Bundestag, es ist Zeit für 50:50! Keine halbe Demokratie - Parität jetzt!“
Das klingt insofern plausibel, weil in der Koalitionsarbeitsgruppe von CDU, CSU und SPD zur Wahlrechtsreform neben wichtigen Repräsentanten der Koalitionsfraktionen immerhin zwei Bundesminister:innen sitzen (Innenminister Dobrindt und Justizministerin Hubig) und die Geschäftsstelle dieser AG auf Wusch der CSU beim Bundesinnenministerium angesiedelt ist. Arbeitet die Bundesregierung, wie es in dem von der SPD-Co-Vorsitzenden Bärbel Bas und der DGB-Vorsitzenden Yasmin Fahimi sowie Ver.di-Chef Frank Wernecke unterschriebenen Aufruf heißt, tatsächlich an einer Wahlrechtsreform-Gesetzgebung? Nein, sagen die zuständigen Ressorts BMI , BMJV und auch das BMAS auf Nachfrage des zwd-POLITIKMAGAZINs. Das Bundesjustizministerium stellte zudem klar, dass die Änderung des Bundestagswahlrechts im Koalitionsvertrag unter der Überschrift „Kooperation der Fraktionen“ vereinbart worden sei, es sich also um „Vorgänge aus dem parlamentarischen Raum“ handele. Also der falsche Adressat sowohl im Paritäts-Aufruf als auch im LINKEN-Antrag? Ganz sicherlich.
Das zentrale Prinzips unserer Demokratie, die Gewaltenteilung, darf nicht aufgeweicht werden. Haben wir in Deutschland nicht erfahren und erleben es in anderen Ländern, wenn die Gewaltenteilung ausgehebelt wird? Deshalb ist der Bundestag selbst gefordert, die im Koalitionsvertrag aufgeworfenen Fragen zu Direktmandaten, zur gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern und zum Wahlrecht mit 16 zu beantworten. Dieser Verantwortung ist schon der letzte Bundestag, der eigens eine Wahlrechtskommission eingesetzt hatte, nicht nachgekommen. Insofern ist es jetzt an der Zeit, dass die Abgeordneten des Bundestages (und ähnlich übrigens auch die Parlamentarier in den Ländern) diese Probleme fraktionsübergreifend in die Hand nehmen.
Und siehe: Da wird aus dem Frauenrechtsthema auch ein Männerthema. Sie, die Männer, vor allem sind gefordert, im Parlament ebenso wie in der Zivilgesellschaft einen bedeutsamen Schritt zu mehr Gleichstellung zu eröffnen. Die Zeit, das Thema auszusitzen, ist vorbei. Das betrifft auch die Bundestagsabgeordneten Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Lars Klingbeil, die sich als Parlamentarier zur Frage der gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen positionieren sollten und dies nicht allein den Frauen im Kabinett - Bärbel Bas, Stefanie Hubig und Karin Prien - überlassen sollten. Die Durchsetzung des Anlegens braucht nicht nur starke Frauen, sondern auch starke Männer.
Dies aufzuzeigen und die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, welche Wege und warum dazu – gerade jetzt von männerdominierten Parlamenten – beschritten werden können (und müssen), haben sich die Frauen und Männer in der Gesellschaft Chancengleichheit e.V. auf die Fahnen geheftet und dazu einen Wahlrechtsreform-Dialog eröffnet.
Holger H. Lührig, Sprecher der Gesellschaft Chancengleichheit
Ps. Mehr dazu auch im aktuellen zwd-POLITIKMAGAZIN (Ausgaben 411 und 412).