zwd Berlin. Wie der DSW begrüßt die GEW zwar, dass die Regierung nach Monaten unentschiedener, widersprüchlicher Standpunkte nun das gesetzgeberische Verfahren beginne. Doch gegenüber der im Koalitionsvertrag verankerten Reform hat sie aus Sicht der Gewerkschaft eine stark begrenzte, verspätete BAföG-Änderung entworfen, „mit eingebautem Sozialabbau", wie GEW-Vorstandsmitglied Hochschule Dr. Andreas Keller anlässlich der Kabinettsentscheidung vom Mittwoch kommentierte. Insbesondere wendet sich die GEW gegen das Vorhaben, die Wohnkostenpauschale für zuhause lebende Student:innen zu streichen. Ihnen bleibe aufgrund schwacher Einkommensverhältnisse oft nicht viel anderes übrig, da sonst die Finanzen für ein Studium nicht reichen würden. Keller bemängelt überdies wie DSW und Studierendenverbände, dass die Wohnpauschale ein Semester später als vereinbart erhöht werde, das Gleiche gelte für die BAföG-Bedarfssätze.
GEW:
Koalition muss Wohnpauschale und Grundbedarf kräftig erhöhen
Den
BAföG-Bedarf für 2029 am Level der heutigen Grundsicherung
auszurichten, bedeute, „der sozialen Realität hinterher(zulaufen)" betonte Keller. Daher fordert die GEW,
den BaföG-Grundbedarf und die Wohnkostenzuschläge zum neuen
Wintersemester anzuheben und daraufhin regelmäßig an die
Lebenshaltungskosten anzupassen. Auch die Freibeträge für die Einkünfte der Eltern müssten deutlich steigen, nicht bloß um 1,5
Prozent ab 2028/ 29, wie von der Regierung beabsichtigt. Ein BAföG,
das lediglich eine Minderheit erreiche und selbst für diese nicht
ein daseinssicherndes Studium ermögliche, verfehle seinen Auftrag,
so GEW-Vorstandsmitglied Keller. Auch die Ausnahmen für BAföG zu
verschlechtern, ist für die GEW nicht akzeptabel. Menschen, die das
Abitur z.B. über berufliche Bildungsgänge absolvieren oder Kinder
erziehen, dürften beim BAföG nicht ausgegrenzt werden.
Bundesforschungsministerin Bär
beurteilte den BAföG-Änderungs-Beschluss auf der 55. Kabinettssitzung als
"entscheidenden Schritt", damit die staatliche Studienhilfe
ihr "Aufstiegsversprechen erfüllen" könne. Als positiv bewertete Bär, dass das BAföG künftig
digitaler werde und das Verwaltungsverfahren vereinfache. Sowohl
die Antragsteller:innen als auch die Behörden würden dadurch von
überflüssiger Bürokratie entlastet. Überdies verbessere sich
durch die BAföG-Reform die Förderung der Studierenden und
Schüler:innen. Das trage dazu bei, Talente zu unterstützen und das
Fundament der Fachkräfte zu stärken. Das BAföG bleibe "die
zentrale gesetzliche Leistung", um akademische wie schulische
Bildungslaufbahnen zu finanzieren, versicherte die Ministerin.
DSW befürchtet Mehraufwand durch
Erhöhungen zum Sommersemester
Der Vorsitzende des DSW-Vorstandes Matthias Anbuhl bezeichnete die Bewilligung der Reform durch das Kabinett als
"wichtiges Signal", nachdem in der Politik über eine viel
zu lange Dauer Ungewissheit geherrscht habe. Anbuhl appellierte an
Parlament und Bundesrat, die im Entwurf vorgeschlagenen
Verbesserungen "konsequent umzusetzen", d.h. vor allem
dafür zu sorgen, dass sich die Freibeträge wie geplant automatisch
erhöhen und der Grundbedarf schrittweise an die Höhe der
Grundsicherung angeglichen wird. Dieser Mechanismus würde
verhindern, dass die staatliche Studienfinanzierung immer wieder
jahrelang hinter der Preissteigerung zurückbleibe. Dennoch meldete der DSW-Vorsitzende bei der Reform noch Korrekturbedarf an. Auch
wenn die Wohnpauschale laut Entwurf von derzeit 380 Euro auf 440 Euro
steigt, würde sie weit unterhalb der Durchschnittsmiete für
ein studentisches WG-Zimmer im freien Wohnungsmarkt von ca. 512 Euro
liegen. Anbuhl plädierte dafür, der Wohnkostenzuschuss müsse in
der Legislatur gleich noch ein zweites Mal angehoben werden. Ebenso
mahnte der DSW-Vorsitzende mit Blick auf die Pläne der Regierung,
die Bedarfssätze erst bis 2029 an die Grundsicherung anzugleichen,
wer jetzt studiere, dem sei nicht zuzumuten "drei Jahre auf eine
angemessene Förderung" zu warten.
Das zu
vereinfachende Verwaltungsverfahren bewertet Anbuhl als Entwicklung "in die richtige Richtung". Er befürwortet,
dass die bisher bis nach Ablauf des 4. Semesters zu erbringenden
Leistungsnachweise entfallen, was gleichermaßen Student/innen,
Hochschulen wie BAföG-Ämter entlaste. Durchgängig digital
gestellte Anträge, wie sie der Entwurf vorsieht, würden potenziell
das Verfahren schneller machen, da die BAföG-Behörden nicht mehr
E-Mail-, Online-, Papier- und Faxformate parallel bearbeiten müssten.
Anbuhl gibt aber zu bedenken, dass die BAföG-Änderung für die DSW-Ämter einen großen Mehraufwand
bedeuten würde, wenn neue gesetzliche Regelungen - wie die
anvisierte Anhebung der Wohnkostenpauschale und der
BAföG-Bedarfssätze - zum Sommersemester erfolgen, mitten in den einjährigen Bewilligungsphasen. Das würde "hunderttausende
Neuberechnungen" erforderlich machen, weshalb der
DSW-Vorsitzende verlangte, die Studierendenwerke für diese Aufgaben
personell, finanziell und technisch auszustatten. Man dürfe sie mit
den entstehenden, zusätzlichen Bedarfen nicht alleinlassen.
fzs prangert geplante Streichung von
Sonderregelungen an
Der freie zusammenschluss der student*innenschaften (fzs) hatte schon zum Referentenentwurf des Bundesforschungsministeriums (BMFTR) angemerkt (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete), dass die Erhöhungen bei Wohnpauschale und Bedarfssätzen hinter den realen Erfordernissen zurückblieben und gegenüber den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag jeweils um ein Semester verspätet einträfen. Die Bedarfssätze würde der Entwurf bis Sommersemester 2029 faktisch an die Höhe der Grundsicherung von 2024 angleichen. Die Studierendenverbände halten es wie die GEW für nicht hinnehmbar, dass die Sonderregelungen für über 45-jährige Student/innen gestrichen werden sollen, die Personen mit zweitem Bildungsgang, beruflichen Erfahrungen oder Betreuungspflichten vor Studienbeginn zugutekommen.
Ähnlich kritisch wie die GEW wertete der fzs, dass
nach der Vorlage schrittweise die Wohnpauschale für noch zuhause
lebende Studierende aufzuheben ist, was die Lebenswirklichkeit vieler
verkenne, die angesichts des angespannten
Wohnungsmarktes bei den Eltern leben und sich an Wohnkosten
beteiligen müssten. Digitale Anträge stellen nach Ansicht des fzs eine Option dar, die für Anwender:innen Vorteile
beinhalten könne. Eine Pflicht erachtet der Verein jedoch für übereilt,
da bisher bloß die Hälfte der Student:innen diese Variante wählt. Probleme im Verfahren würden eher durch zu wenig Personal,
unterschiedliche Digitalisierung und übermäßig
komplexe Abläufe verursacht.
Entwurf sieht vor, Fördersätze
regelmäßig zu überprüfen und anzupassen
Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht,
sind nach dem Willen der Regierung ab dem Wintersemester 2028/ 29 die
Freibeträge und somit die für die Förderung relevanten
Einkommensgrenzen jährlich anzupassen. Die Maßnahme zielt darauf
ab, dauerhaft den Berechtigten-Kreis für das BAföG
aufrechtzuerhalten. Der Grundbedarf soll sich in zwei Stufen - bis
zum Wintersemester 2027/ 28 und Sommersemester 2029 - auf einen
Betrag von 563 Euro erhöhen. Für Schüler:innen würden die
Bedarfssätze proportional steigen. Weiterhin werden die
Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung angehoben. Der
Entwurf stellt ebenfalls in Aussicht, eine verlässliche,
transparente Regelung zu etablieren, um die Fördersätze regelmäßig
zu überprüfen und anzupassen. Die Anträge sind künftig, bis auf
spezielle Härtefälle, digital über das BAföG-Portal
einzureichen, wobei Bewerber:innen durch Erklärtexte, im Voraus
zu wählende Einstellungen und Überprüfen auf Vollständigkeit
bessere Hilfen erhielten als über Formblätter. Für den Bund
entstehen durch die Gesetzesänderung Mehrausgaben für die Jahre
2027 bis 2030 aufsteigend von 137 bis 355 Mill. Euro. Wie Destatis am
05. August mitteilte, sank die Zahl der BAföG-Geförderten 2025
auf den tiefsten Stand seit 25 Jahren. Insgesamt bekamen 570.000
Studierende und Schüler:innen BAföG-Leistungen, 7
Prozent (42.700 Personen) weniger als im Vorjahr.
Linke schlagen vor, BAföG
rückzahlungsfrei zu machen
Für die Vize-Vorsitzende der
Linksfraktion Nicole Gohlke verdeutlicht die Statistik,
dass die staatliche Förderhilfe ihrem Auftrag, "allen jungen
Menschen Berufsaufstiege zu ermöglichen", nicht gerecht wird.
Angst vor Schulden und viel zu geringe Fördersätze würden viele
Student:innen davon abhalten, die Leistung zu beantragen. Gohlke trat
dafür ein, das BAföG wieder zur echten Daseinsabsicherung im großen
Maßstab zu machen. Zu diesem Zweck sei die Studienhilfe wieder als
100-prozentiger, rückzahlungsfreier Zuschuss zu gewähren, damit Interessenten nicht vor der Verschuldung zurückschreckten.
Die BAföG-Höchstsätze seien sogleich kräftig anzuheben, um einen
wirksamen Schutz vor Armut zu bieten. Der DSW-Vorsitzende Anbuhl
hatte anlässlich der Destatis-Veröffentlichung durch die Daten
einen hohen Handlungsdruck beim BAföG bestätigt gesehen. Die
Förderhilfe sei nicht auskömmlich, und sie erreiche zu wenige
Studierende. Außerdem wies Anbuhl erneut auf ein "strukturelles
Informations-Defizit" beim BAföG hin.
Einer Studie des Fraunhofer Instituts
für Angewandte Informationstechnik (FIT) zufolge würden bis 70
Prozent der förderberechtigten Studierenden das BAföG nicht
beantragen. Ein Chat-Bot, wie ihn Forschungsministerin Bär schon vor
Monaten ins Spiel brachte und der Fragen rund um die staatliche
Studienhilfe beantworten würde, könnte seiner Auffassung nach
Abhilfe schaffen. Bei den Studierenden nahm nach Angaben von
Destaatis die Zahl der Geförderten mit 443.100 Personen sogar um 8
Prozent ab, bei den Schüler:innen mit 126.900 Empfänger:innen um
1,6 Prozent. Drei Fünftel (60 Prozent) der durch die staatliche
Finanzierungshilfe unterstützten Personen waren Frauen. Seit der
Höchstzahl von im Jahr 2012 registrierten 979.300
BAföG-Geförderten ist demnach bis auf die Jahre 2022/ 2023 ein
kontinuierlicher Rückgang zu beobachten. Noch weniger Personen
wurden mit 559.300 Begünstigten im Förderjahr 2000 über BAföG
untestützt. Das mit der 29. BAföG-Änderung eingeführten
Flexibilitätssemester, mit dem Student:innen die Höchstdauer der Förderung einmalig um ein Semster erweitern können, nutzten 33.700 Personen (5,91 Prozent), von der Studienstarthilfe von 1.000 Euro für sozial schwache, unter 25-jährige Erstsemester/innen profitierten 11.600 Studienanfänger/innen (2,36 Prozent). Die BAföG-Ausgaben
des Bundes verringerten sich verglichen mit 2024 um 118 Mill. Euro
auf 3,0 Mrd. Euro.