Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs am Donnerstag im Bundestag ist klar: Weder die Unterstützer:innen des Gesetzentwurfs (328 Abgeordnete) noch dessen erklärten Gegner:innen (362 Abgeordnete – von CDU/CSU, FDP und AfD) verfügen über die notwendige Mehrheit von 367 der 733 Parlamentarier:innen. Die FDP-Abgeordneten, die das Anliegen, die Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, befürworten, möchten das Thema auf den nächsten Bundestag vertagen. Doch nur jetzt noch, befürchten Beteiligte, bestehe die "historische Chance" für eine Reform des § 218. mehr...

zwd-Titel Ausgabe 405

Für einen Schulterschluss von Frauen und Männern über Parteigrenzen hinweg zugunsten einer paritätischen Zusammensetzung des Bundestages hat sich Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ausgesprochen. In einem vorab veröffentlichtem Gastbeitrag für das zwd-POLITIKMAGAZIN wendet die Präsidentin dagegen, dass Frauen sich mit einem Drittel der Sitze im Deutschen Bundestag zufriedengeben sollten. Ihr Credo dazu: "Ich sage nein". Zugleich hat die Präsidentin die Frauen in den demokratischen Parteien aufgerufen, „zusammen den nächsten Schritt (zu) wagen“. mehr...

Mit einem Eil-Appel wollen mehr als 50 zivilgesellschaftliche Organisationen auf den Bundestag einwirken, den von 328 Abgeordneten gezeichneten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Anlass ist eine Sachverständigenanhörung, zu welcher der Rechtsausschuss für den heutigen Montag (10.02, 17-20 Uhr) eingeladen hat. Die FDP widersetzt sich jedoch einer Abstimmung im Bundestag. mehr...

Rednerin Gyde Jensen (FDP) am 05.12.2024 zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Hinter den Kulissen des Parlaments wird gegenwärtig um die Frage gerungen, ob der Gruppenantrag von 328 Bundestagsabgeordneten zum Entwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Drs 20/13775) am 11. Februar auf die Tagesordnung kommt. Entscheidend wird die Haltung der FDP sein, ob eine Mehrheit dafür wie auch für das Gesetz zustande kommt. Zivilgesellschaftliche Organisationen werfen der FDP-Spitze vor, gemeinsam mit CDU/CSU und AfD mit parlamentarischen Tricks die Beschlussfassung zu blockieren. In der FDP wächst die Zahl der Befürworter einer jetzigen Reform des § 218.
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Die Wut entlädt sich über den Merkelianer:innen in der CDU und einigen standfest-seriösen Liberalen. Die Namen derer, die dem AfD-Kurs des CDU-Parteichefs und Kanzler-Kandidaten Friedrich Merz nicht folgten, ob von der CDU oder der FDP, finden sich an prominenter Stelle im Who’s who der bundesdeutschen Politik. Hasserfüllt sind zugleich die Kommentare, welche an vorderster Front die Springer-Blätter DIE WELT und die BILD-Zeitung gedruckt und online ins Land streuen, in denen Merz' Schritt als mutig gerechtfertigt wurde. mehr...

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Gespräche mit SPD und Grünen über ihren eigenen Gesetzentwurf zum Opferschutz (Drs. 20/12085) abgebrochen. Der Entwurf, der bereits im Sachverständigenhearing (am 4.12.2024) auf erhebliche Kritik gestoßen war, wird gemäß Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses nun zur Ablehnung empfohlen. Im Ausschuss erfolgte das Votum mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. Die Gesetzesvorlage soll heute Nachmittag im Bundestag abschließend beraten werden. Die Verhandlungsführer:innen der SPD-Bundestagsfraktion Dirk Wiese und Sonja Eichwede haben den Abbruch der Gespräche bedauert und ihre weitere Bereitschaft zur Fortsetzung des Dialogs mit der Opposition zum Opferschutz betont. mehr...

zwd-POLITIKMAGAZIN, Bundestag aktuell

Der Bundestag wird das „Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ am morgigen Freitag (31.01.2025, Stand jetzt 14:40 Uhr) in 3. Lesung abschließend beraten. Die Verabschiedung gilt nach der Einigung zwischen SPD, Grünen und CDU/CSU als sicher. In einer gemeinsamen Erklärung der drei Bundestagsfraktionen wird die Einigung als historischer Schulterschluss und Paradigmenwechsel gewürdigt. Erstmals gibt es nun eine Frauenhausfinanzierung, denn eingeschlossen in die Regelung sind auch eine Bundesförderung in Höhe von 2,6 Milliarden sowie ein Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung. mehr...

TITELTHEMEN: DEMOKRATIEFÖRDERUNG | GEHSTEIGBELÄSTIGUNGEN | BILDUNGSDIALOG : Die aktuelle Ausgabe