zwd Berlin. Familienministerin Prien hat am Montag die Gruppe von Fachleuten des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) empfangen, die sich im Rahmen des regulären Monitoringverfahrens bis Freitag einen Eindruck von der erreichten Stufe bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) in der Bundesrepublik verschafft. Prien betonte bei der interministeriellen Auftaktveranstaltung die Bedeutung der von GREVIO geleisteten Arbeit als „wichtige(n) Beitrag zur europaweiten Umsetzung“ der IK. Das Monitoring sorge für „internationale Vergleichbarkeit“ und zeige Unterschiede zwischen Vertragsstaaten auf. Laut Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) trifft sich das 15-köpfige Expert/innen-Team mit Vertreter:innen der Koalitionsregierung, der Länder Berlin, Bremen, Baden-Württemberg und Thüringen sowie der Zivilgesellschaft zu Gesprächen.
Prien: Gesetze verwirklichen Empfehlungen von Kommission
Die von der Kommission erstellten Berichte und ihre Empfehlungen würden eine wesentliche Orientierung darstellen, um Lücken zu beseitigen und Maßnahmen zielgerichtet weiterzuentwickeln, so die Ministerin. Die Bundesrepublik habe seit dem vorigen Staatenbesuch von GREVIO zahlreiche Ratschläge der Fachleute realisiert, z.B. die Gewaltschutzstrategie (2025 – 2030) aufgelegt und die Koordinierungsstelle zur IK (im BMBFSFJ) eingerichtet, überdies Gesetzesänderungen vorgenommen, wie über das (im Februar 2025) neu geschaffene Gewalthilfegesetz für einen gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung (GewHG) und die - mit dem im Februar in erster Lesung debattierten Regierungsentwurf (Drs. 21/ 4082) eingeleiteten - Reform des Gesetzes zum Schutz vor Gewalttaten (GewSchG), der elektronische Fußfesseln und verpflichtende Täterarbeit insbesondere bei häuslicher Gewalt einführt.
Bündnis Istanbul-Konvention: Umsetzung der IK bleibt unverbindlich
Die Bilanz sei ernüchternd, schrieb demgegenüber das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) in einer aktuellen Bewertung des bundesdeutschen Reports vom April, in dem das BMBFSFJ federführend für die Bundesregierung im Oktober 2025 die Fragen der Fachleute-Gruppe aus der ersten thematischen Evaluierungsrunde unter dem Motto „Vertrauen aufbauen durch Bereitstellen von Unterstützung, Schutz und Gerechtigkeit“ (Übers. d. Red.) beantwortete. Die Regierung liefere darin eine „idealisierte Version der Wirklichkeit“, monierte das BIK. Zentrale Schutzlücken würden bestehen bleiben und es fehle an Verbindlichkeit, ein „intersektionaler und nachhaltiger Gewaltschutz“ befinde sich weiterhin in Gefahr. In ihrem gleichzeitig mit dem staatlichen Umsetzungsreport bei der GREVIO-Kommission eingereichten Alternativbericht kritisierte das BIK, die Verwirklichung der IK bleibe trotz einer Zunahme von Gewalt gegen Frauen „fragmentiert und unverbindlich“.
Vor allem vulnerable Gruppen, wie Frauen mit Einschränkungen, Geflüchtete, Sinti- und Roma-Frauen und LGBTQI+ hätten einen erschwerten Zugang zu Hilfsangeboten. Antifeminismus, Rechtspopulismus und Mittelstreichungen im Sozialbereich würden den Schutz von Betroffenen darüber hinaus gefährden. Neben der Gewaltschutzstrategie und der Koordinierungsstelle nach der IK führte das BMBFSFJ die 2022 im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) geschaffene Berichterstatterstelle geschlechtsspezifische Gewalt als neuere Maßnahme für Schutz, Vorsorge und Strafverfolgung seit dem Basisevaluierungsbericht (2022) auf, als weitere Anpassungen an die IK die in den Bundeslagebildern des Bundeskriminalamtes (BKA) zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen (seit 2023) gebrauchten Definitionen von Partnerschafts- und innerfamiliärer Gewalt sowie die auf Opfererlebnisse zentrierte Bevölkerungsbefragung Lebenssituation und Belastung im Alltag (LeSuBiA). Die Ergebnisse dieser Evaluierungsrunde wird das Expert:innen-Gremium voraussichtlich vor Ablauf des Jahres vorstellen.
Hubig: Kabinett soll Gesetzentwurf für schärfere Strafen bewilligen
Zwei Tage vor dem Besuch der GREVIO-Kommission stellte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schärfere Strafen bei Vergewaltigungen in Aussicht. Wie die Welt am Sonntag (11. April) berichtete, stieg die Zahl der Vergewaltigungen 2025 stärker als in den Vorjahren. Eine bundesweite Abfrage in den Ländern habe insgesamt 13.920 polizeilich gemeldete Fälle ergeben, 1.149 mehr als 2024. Nach Daten der Polizeilichen Kriminalstatistiken hätten damit Vergewaltigungsdelikte seit 2018 (8.106 Fälle) um weit mehr als zwei Drittel (71,7 Prozent) zugenommen. Hubig erklärte, sexualisierte Gewalt an Frauen sei „ein ernstes Problem in Deutschland“. Besonders schwere Vergewaltigungen müssten härtere Strafen nach sich ziehen, speziell solche, bei denen die Täter K.o.-Tropfen einsetzten. Dafür forderte die Justizministerin höhere Mindeststrafen, das Bundeskabinett solle bald einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen.
Ebenso arbeite die Regierung an dem von der Koalition vereinbarten Vorhaben, „Strafen für Vergewaltigungen durch mehrere Täter“ und Vergewaltigungen mit Schwangerschaftsfolge anzuheben. Wie aus der im Februar vom BKA veröffentlichten Dunkelfeldstudie LeSuBiA (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete) hervorgeht, haben 17,8 Prozent der Frauen in ihrem Leben mindestens einen sexuellen Übergriff erlitten (Männer: 4,8 Prozent), in den zurückliegenden 5 Jahren traf das auf 4,0 Prozent der Frauen zu (Männer: 1,4 Prozent). 5,8 Prozent aller weiblichen Personen wurden den Daten der Studie zufolge schon einmal zum Sexualakt gezwungen (Männer: 0,6 Prozent), im 5-Jahres-Zeitraum wurden 1,5 Prozent der Frauen Opfer von Vergewaltigungen (Männer: 0,2 Prozent).Die Quote, mit der sexuelle Übergriffe inklusive Vergewaltigungstaten zur Anzeige gelangen, ist dabei äußerst gering. Sie beträgt bei Frauen 3,0 Prozent, bei Männern mehr als viermal so viel (14,5 Prozent).
BMBFSFJ plant Förderung von Modellprojekten zur Gewalt-Prävention
Nach Angaben des BMBFSFJ rief Bundesfamilienminsiterin Prien zur Vorsorge vor geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt am 07. April ein neues Verfahren der Interessenbekundung aus, bei dem sich Trägerinstitutionen bis Mitte Mai um Finanzierung von Modellprojekten bewerben können. Förderschwerpunkte liegen demnach auf Maßnahmen zur Prävention von Gewalt im Bereich der frühkindlichen, schulischen wie außerschulischer Bildung, Weiterentwicklung von Täterarbeit, digitaler Gewaltvorsorge und auf den Sozialraum bezogenen Ansätzen.
Auf der Basis der im Januar herausgegebenen Bedarfsanalyse zum Präventionsangebot bei geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt (2023 – 2025) beabsichtigt das BMBFSFJ nach eigenen Aussagen, mehrjährige Vorsorge-Projekte mit Modellcharakter in dem Feld zu unterstützen, womit es zur Umsetzung der IK, der Strategie zum Gewaltschutz und des Koalitionsvertrages beitragen möchte. Die insgesamt 47 Empfehlungen gelten der föderalen, ressortübergrefenden Entwicklung einer auf Forschung gegründeten, nationalen Präventionsstrategie und Beiträgen einzelner Vorsorge-Gebiete, wie länderübergreifenden Standards für bedarfsgerechte Schutz- und Beratungsangebote oder erweiterte Täterarbeit.
Verbände für Sensibilisierung, Kenntnisvermittlung und Täterarbeit
Bei einer im Kontext der Bedarfsanalyse durchgeführten Online-Erhebung unter Verbänden und Praxiseinrichtungen bezeichnete eine große Mehrheit der Befragten als zentrale Ziele (mit hoher bzw. mittlerer Relevanz), Bewusstsein zu fördern und zu sensibilisieren (77 Prozent), Kenntnisse zu Schutz- und Unterstützungsangeboten zu vermitteln (75 Prozent) und das Aufrufen bzw. Befähigen zum Handeln (67 Prozent). Als hauptsächliche Zielgruppen der Vorsorge-Maßnahmen nannten die Organisationen von Gewalt im häuslichen Umfeld betroffene Kinder und Jugendliche (57 Prozent), Personen, die geschlechtsspezifische bzw. häusliche Gewalt ausüben (56 Prozent) und Fachkräfte (39 Prozent).
Außer für gesetzliche Verbesserungen, wie den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung (80 Prozent), eine rechtliche Absicherung der Koordinierungsstelle zur IK (61 Prozent) oder Rahmenbedingungen für Präventions-Arbeit in Kitas und Einrichtungen für Jugendliche (49 Prozent) traten die Akteur:innen aus der Praxis zu einem erheblichen Anteil (80 Prozent) dafürein, einen Überprüfungsmechanismus bei tödlicher Gewalt bzw. Femizidenzu erarbeiten, damit sich mögliche Mängel bei von Behörden angeordneten Maßnahmen für Opferschutz und Täterarbeit identifizieren ließen.
DIMR: Femizide müssen als strukturelle Gewalt anerkannt werden
In dem im Dezember als Unterrichtung an das Parlament überstellten Menschenrechtsbericht 2025 (Drs. 21/ 3240) sprach sich das DIMR für einen ganzheitlichen Ansatz nach den Vorgaben der IK aus, um Femizide als „äußerster Form geschlechtsspezifischer Gewalt“ zu bekämpfen. Wie das BIK resümiert auch das DIMR - unter Rückgriff auf Erkenntnisse aus dem Monitor Gewalt gegen Frauen (Dezember 2024) – dass der Bundesrepublik „wichtige gesetzliche Regelungen und flächendeckende, verbindliche Strukturen“ sowie nötige Ressourcen fehlten, um das Recht von Mädchen und Frauen auf ein Leben ohne Gewalt zu realisieren. Auch Vorsorge vor geschlechtsbezogener Gewalt einschließlich Femiziden sei zu wenig in der öffentlichen Wahrnehmung wie bei bisherigen Schutzmaßnahmen präsent. Um Femizide zu verhindern, seien diese als „strukturelle Gewalt“ anzuerkennen.
Das DIMR verweist darauf, dass die Expert:innen-Gruppe GREVIO bei vorbeugenden Maßnahmen effektiven Gewaltschutz in den Mittelpunkt rücke. Die Vertragsstaaten der IK seien verpflichtet, geschlechtsspezifische, tödliche Gewalttaten gegen Mädchen und Frauen nach einem einzurichtenden System zu analysieren, z.B. durch einen Überprüfungsmechanismus von letaler häuslicher Gewalt. Das Institut schlägt u.a. vor, Schutzlücken beim GewHG – wie ein auf Frauen, Kinder und Trans* beschränkter Personenkreis, eine enge Interpretation des Gewalt-Begriffs oder fehlende Verbesserungen für gewaltbetroffene Migrantinnen - rasch zu füllen, eine ausreichende, langfristige Finanzierung von Frauenhäusern und -beratungsstellen zu gewährleisten und vorhandene Konzepte der Gefahrenanalyse und des Gefahrenmanagements zu untersuchen, gezielt für geschlechtsspezifische Gewalt und hinsichtlich Femiziden weiterzuentwickeln und die Standards gesetzlich zu verankern. Das Menschenrechts-Institut rät ebenfalls, Täterarbeit bedarfsgerecht auszubauen, beim BKA Kriterien zur Einordnung geschlechtsspezifischer, tödlicher Delikte gegen Frauen einzuführen und qualifizierte Fortbildungen zum Thema für Polizei- und Justizbeamt/innen verpflichtend zu machen.