zwd Berlin. Der Cyber-Raum dürfe „kein Paradies für Straftäter“ sein, betonte Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig anlässlich der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts. Bisher blieben viele Straftaten, wie Kindesmissbrauch oder Digitalgewalt, unaufgeklärt, da wichtige Spuren der Täter:innen, wie Internet Protocol (IP)-Adressen, fehlten. Der von der Regierung bewilligte Gesetzentwurf sieht vor, Internetanbieter:innen zu verpflichten, diese Daten für drei Monate zu speichern. Sie bildeten in Ermittlungen häufig den „einzige(n) Ansatzpunkt“, so die Justizministerin. Andere europäische Länder verfügten längst über eine entsprechende Regelung. Das umstrittene Gesetz gewährleiste Grundrechte und stärke dennoch die Verfolgung von Straftaten im Internet, verteidigte Hubig die Regierungsvorlage.
Hubig: Chance auf erfolgreiches Ergebnis einer langjährigen Debatte
Der Gesetzentwurf biete die Chance, eine über zwanzig Jahre währende Debatte um „Freiheit und Sicherheit“ im Internet – u.a. erklärte das Bundesverfassungsgericht 2010 die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig - „zu einem vernünftigen Ergebnis“ zu bringen. Auf Verkehrsdaten, wie von Standort, besuchten Webseiten oder Online-Diensten, erstreckt sich die Speicherpflicht nach Angaben des Bundesjustizministeriums (BMJV) jedoch nicht, diese dürften weiterhin nicht ohne Anlass aufbewahrt werden. Bewegungsprofile im Internet ließen sich also nicht erstellen, die Ermittlungsbehörden könnten nur in Einzelfällen, d.h. wenn sie einen Verdacht auf eine Straftat hegen, von Anbieter:innen der Internetzugänge Auskünfte über die Inhaber:innen der Anschlüsse mit den IP-Adressen verlangen.
FHK fordert gleichstellungspolitische Maßnahmen als Vorsorge
Die Frauenhauskoordinierung kritisierte angesichts des in der PKS 2025 verzeichneten Anstiegs von Sexualdelikten und Vergewaltigungen, bei überwiegend männlichen Freunden, Bekannten oder (früheren) Partnern als Tatverdächtigen, gerade hinsichtlich (Ex-) Partnerschaftsgewalt herrsche Ratlosigkeit vor, in der Debatte auf der politischen Ebene fehle es an „strukturelle(n) Antworten auf geschlechtsspezifische Gewalt“. Der Verein plädiert daher für eindeutige Maßnahmen. Dazu gehören u.a. gleichstellungspolitische Schritte als präventiver Schutz, z.B. bezüglich der Gender Pay und Pension Gaps, um Frauen wirtschaftlich unabhängiger zu machen. Überdies fordert die FHK inklusiven, intersektionalen Ausbau des Hilfesystems, da mehr als 12.000 Frauenhausplätze fehlten, verpflichtende, standardisierte Programme für Täterarbeit sowie ein Digitalschutzgesetz mit einem wirksamen Strafrechtsrahmen für Online-Gewalt.
Amnesty International meldete in seinem am Dienstag erschienenen Report, in der Bundesrepublik hätten 2025 Berichte über eine Erhöhung bei rassistischer, antisemitischer, antimuslimischer Hasskriminalität und gegen Frauen, LGBTQI+ sowie weitere marginalisierte Gruppen gerichteten Hassverbrechen „ernsthafte Besorgnis“ ausgelöst., im Vorjahr hätten geschlechtsbezogene Gewalttaten gegen Frauen zugenommen. Stigmatisierende Äußerungen aufseiten von Staatsvertreter/innen sowie mangelnder Schutz von Rechten würden in der queeren Gemeinschaft Angst vor durch Hass motivierter Gewalt steigern, vermehrt seien LGBTQI+-Veranstaltungen angegriffen worden.
IMK unter SPD-Vorsitz strebt Verbesserungen bei Gewaltschutz an
Anlässlich der Vorstellung der PKS durch Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesinnenministerium (BMI) am Montag hob der innen- und kriminalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sebastian Fiedler hervor, das Ausmaß an Gewaltkriminalität bleibe beunruhigend, was insbesondere die Zahlen „bei sexualisierter Gewalt und Kindesmissbrauch“ belegten. Fiedler begrüßte, dass der Bundestag bald die Reform des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) und das Gesetz zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen beschließen werde, mit welchem man Fälle von sog. Kinderpornografie „besser aufklären und Kinder schützen“ könne.
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), amtierender Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK), unterstrich mit Blick auf die gestiegenen Zahlen bei Sexualstraftaten und die erschreckende Menge sexualisierter Digitalgewalt, diese verdeutlichten, dass man „Betroffene noch besser schützen“ müsse. Der große Anteil von Beziehungsgewalt mache ersichtlich, dass es „weiterhin den Mut der Frauen zur Anzeige“ brauche, doch auch die „Entschlossenheit des Rechtsstaates“. Die IMK strebt unter Hamburgs Vorsitz „spürbare Verbesserungen“ an, wie Grote mitteilte, um Frauen zu ihrem Recht zu verhelfen und Täter zu bestrafen.
PKS: Hoher Anstieg bei Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen
Wie aus der PKS hervorgeht, sank 2025 zwar die Zahl der Gewaltverbrechen um 2,3 Prozent, aber die Fälle von Sexualdelikten erhöhten sich demgegenüber um 2,8 Prozent (auf über 131.300). Vergewaltigungen, besonders schwere sexuelle Nötigungen und Übergriffe nahmen sogar um 8,5 Prozent zu. Verglichen mit 2018 registrierte die PKS über drei Viertel mehr Vergewaltigungen (+ 71,7 Prozent), auch pornografische Inhalte wurden verstärkt (+ 2,7 Prozent) verbreitet. Bei sexualisierter Online-Gewalt stellte die Statistik einen Zuwachs verglichen mit 2024 von insgesamt 4,6 Prozent (auf über 56.820 Fälle) fest, bei sexuellem Missbrauch von Kindern über das Internet um 18,6 Prozent.
Die Tatverdächtigen bei Vergewaltigungen und besonders schweren sexuellen Übergriffen kamen meistens aus dem sozialen Nahbereich inkl. (Ex-) Partnerschaften der Leidtragenden und waren in der großen Mehrheit (98,6 Prozent) Männer. Mit über 13.760 betroffenen Personen machten hingegen Frauen rund 94 Prozent der Opfer aus. Dabei ist das Dunkelfeld enorm: Die Anzeigequote bei sexuellem Missbrauch und Vergewaltigungen betrug der gleichzeitig vom BKA herausgegebenen Opferbefragung Sicherheit und Kriminalität in Deutschland (SKiD) zufolge 2023 lediglich 6,2 Prozent.
Digitalschutzgesetz soll Deepfakes und Cyber-Stalking strafbar machen
Drei Tage vorher (17. April) stellte Bundesjustizministerin Hubig ihren Referentenentwurf für das Gesetz zum Schutz gegen Digitalgewalt vor, das in erster Linie auf Bildern basierende sexualisierte Gewalt strafbar macht. Deepfakes und Online-Stalking gehörten längst zum Alltag, erklärte Hubig. Es sei „einfacher als je zuvor, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen, zum Sexualobjekt herabzuwürdigen und in ihrer Intimsphäre zu verletzen“. Frauen seien besonders häufig der digitalen Gewalt ausgesetzt, die Zahlen würden rasant steigen. Das Gesetz zielt nach Aussagen des BMJV vor allem darauf ab, pornografische Deepfakes sowie digitalen Voyeurismus, d.h. heimliches Filmen bzw. Fotografieren von intimen Körperteilen, unter Strafe zu stellen.
Darüber hinaus bezieht der Gesetzesvorschlag unbefugtes Verbreiten von sonstigen Deepfakes mit ein, die das Ansehen der dargestellten Person schädigen könnten, ebenso wie Cyberstalking mithilfe von GPS-Trackern. Das im Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben soll es für Opfer erleichtern, ihre Rechte durchzusetzen, indem sie bei Anbieter:innen von Internet-Zugängen und Online-Portalen sozialer Medien über ein neu zu etablierendes Verfahren mit richterlichem Vorbehalt einfacher und weiterreichende Auskünfte über die Rechtsverletzer erhalten. Bei schwerwiegenden Rechtsbrüchen und Gefahr von Wiederholungstaten ist es möglich, eine zeitweilige Sperre der jeweiligen Accounts zu beantragen. Der Entwurf wurde an Länder und Fachverbände versandt, damit sie die Vorlage bis zum 22. Mai beurteilen und kommentieren.