zwd Berlin. Der DSW beurteilt es als „wichtiges und positives Signal“, dass das 30. BAföG-Änderungsgesetz die von Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform verwirkliche. Der Vorsitzende des DSW-Vorstandes Matthias Anbuhl bezeichnete es in einer Stellungnahme vom Freitag als „sehr gut“, dass durch das Gesetz die Freibeträge automatisch steigen und sich die Bedarfssätze an die Grundsicherung angleichen sollen. Dadurch werde „das BAföG verlässlich und regelmäßig erhöht“, Student:innen würden nun „wie der Rest der Gesellschaft behandelt“. Wie der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) begrüßt der DSW, dass Hochschüler/innen nach den neuen Regelungen nicht mehr bis nach dem 4. Fachsemester einen Leistungsnachweis erbringen müssen.
DSW fordert früheres Anheben von Wohnpauschale und Bedarfssätzen
Der Verband der Studierendenwerke bemängelt jedoch, dass der Entwurf vorsieht, die Pauschale für Wohnkosten – anders als im Regierungsvertrag versprochen - erst mit dem Sommersemester (SS) 2029 von zurzeit 380 Euro um 60 Euro (auf 440 Euro) anzuheben. Die Erhöhung erfolge zu spät und reiche bei einer bundesweiten Durchschnittsmiete für ein Zimmer in einer WG von ca. 512 Euro nicht aus. DSW und fzs fordern daher, die Wohnkostenpauschale, wie ursprünglich beabsichtigt, bereits zum Wintersemester (WS) 2026/ 27 aufzustocken. Daraufhin sei diese, empfiehlt Anbuhl, in gleichmäßigen Abständen an die sog. Düsseldorfer Tabelle anzupassen. Ebenso mahnt der DSW-Vorsitzende, den BAföG-Grundbedarf schneller, als von der Bundesregierung – hier vom Bundesforschungsministerium (BMFTR) – geplant, an das Level der Grundsicherung anzugleichen.
Wie bei der Mietkostenpauschale will Forschungsministerin Bär das Vorhaben um ein Semester verschieben, d.h. in dem Fall die Förderhöhe in zwei Schritten bis zum SS 2029 statt bis zum WS 2028/ 29 an den Betrag für die Basis-Absicherung anzugleichen. Dadurch werde die Generation der derzeit Studierenden über Jahre „mit einem Grundbedarf auskommen müssen, der das tatsächliche Existenzminimum nicht abbildet“, kommentierte der fzs. Überdies würden die Bedarfssätze nach den im Entwurf vorgeschlagenen Regelungen im SS 2029 lediglich die Höhe des Bürgergeldes von 2024 (563 Euro) erreichen.
fzs: Knappe Fristen beim Verbände-Verfahren undemokratisch
An erster Stelle monierte die Studierendenvertretung im Verbände-Verfahren die auf wenige Tage verkürzte Frist für die Stellungnahme und das Vorbereiten der Online-Anhörung. Student:innen und Organisationen hätten den Entwurf erst in der Sommerpause bzw. Klausurenphase erhalten, Wer an ernsthafter Beteiligung interessiert sei, dürfe Verbänden nicht bloß weniger als drei Tage „für die Bewertung einer der wichtigsten sozialpolitischen Reformen im Hochschulbereich einräumen“, hob die fzs-Referentin für BAföG Rahel Schlüssler hervor. Insbesondere angesichts der „monatelangen Verzögerungen durch die Bundesregierung selbst“ beurteilte Schüssler die knappe Fristbemessung, durch welche eine sorgsame Prüfung nur eingeschränkt möglich und Abstimmungen innerhalb der Gruppen faktisch nicht durchführbar gewesen seien, als „unangemessen und undemokratisch“.
Der fzs und die Gewerkschaft ver.di übten deutliche Kritik, der Entwurf werde seinem Anspruch, Chancengerechtigkeit zu stärken, nicht gerecht. Vor allem beanstandeten sie, dass der Entwurf bislang gültige Ausnahmeregelungen für Studierende gleich ganz oder sukzessive zurücknehme, die älter als 45 Jahre sind bzw. noch bei ihren Eltern wohnen. Davon wären z.B. Personen betroffen, die „wegen Kindererziehung oder anderer Sorgearbeit ihr Studium erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen“ konnten, erklärte der politische Geschäftsführer des fzs Jonathan Dreusch. Gerade solche Lebensrealitäten von der staatlichen Studienhilfe auszugrenzen, sei „gleichstellungspolitisch nicht nachvollziehbar“ und befinde sich „im Widerspruch zum Ideal des lebenslangen Lernens“. Die breite Mehrheit (> 75 Prozent) der über 45-jährigen BAföG-Empfänger/innen ist nach Angaben des fzs weiblich.
ver.di: Auch bei Freibeträgen erheblicher Nachbesserungsbedarf
ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler prangerte den „Chancen-Ungleichheitskurs“ von Forschungsministerin Bär an, der dringend zu korrigieren sei. Die Unterkunftspauschale für bei den Eltern wohnende Student:innen stufenweise bis April 2029 zu streichen, treffe „Familien mit geringen Einkommen, die jeden Euro brauchen“. Ältere Studierende, die vielleicht ihr Abitur im zweiten Bildungsweg absolviert, sich mit beruflicher Qualifikation ohne Abitur an der Hochschule eingeschrieben oder Kinder betreut hätten, von der staatlichen Förderung auszunehmen, nannte Bühler diskriminierend. Auch hinsichtlich der Freibeträge erkennt ver.di „erheblichen Nachbesserungsbedarf“, da aus ihrer Sicht die von August 2028 an festgelegte Anpassung um 1,5 Prozent pro Jahr den Kreis förderberechtigter Student:innen und Schüler:innen – der mit etwas über 600.000 Personen weniger Geförderte umfasst als vor zweieinhalb Jahrzehnten - faktisch nicht erweitern werde.
Während der DSW die verpflichtende digitale Antragstellung befürwortet, halten die Studierenden diese für übereilt, obwohl sie für Anwender/innen Vorteile mit sich bringe. Nach Aussagen der Verbände in der Anhörung nutzen nur 50 Prozent der Student:innen die Möglichkeit. Auch ver.di trat dafür ein, die Verbesserungen gleich umzusetzen. Der fzs forderte, den Antrag, wie im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt, weiter zu vereinfachen und den Entwurf grundlegend nachzubearbeiten. Es erscheine nicht verständlich, dass man an knappen Bewilligungszeiträumen festhalte. Neue Anträge bei unveränderten Parametern zu stellen, bedeute für Studierende wie Verwaltung eine Belastung.
Studierende: Für gerechte Bildung statt wirtschaftliche Verwertbarkeit
Allgemein wandte sich der fzs ebenfalls gegen den in den Änderungen ersichtlichen Ansatz, wonach das BAföG nicht auf gerechtere Bildung ausgerichtet, sondern „vor allem als wirtschaftliches Instrument verstanden“ werde, das ökonomische Verwertbarkeit sicherstellen soll. Stattdessen sei es erstrebenswert, dass die Förderhilfe, wie fzs-Vorstandsmitglied Katharina Rummenhöller unterstrich, „gesellschaftliche Teilhabe, persönliche Entwicklung, wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und demokratische Mitgestaltung“ ermögliche. Im Entwurf wird dargelegt, das BAföG verfolge immer zwei Ziele: „Aufstiegschancen durch hochqualifizierende Bildungsabschlüsse zu eröffnen“, unabhängig vom sozialen Hintergrund, und für den Erhalt wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit Potenziale für Qualifizierung zu steigern. Um die Aufgaben zu erfüllen, müsse die Förderung verlässlich und an ökonomische Rahmenbedingungen angepasst, die Beantragung einfach, modern gestaltet sowie ohne Hürden zugänglich sein.
Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 15. Juli gaben im eigenen Haushalt lebende Student/innen 2025 mehr als die Hälfte ihres Einkommens (54 Prozent) für Mietzahlungen aus, mehr als das Doppelte des Wohnkostenanteils bei den Einkünften der Gesamtbevölkerung (24 Prozent). Im Mittel aller Studierender lag die Rate bei fast einem Drittel (32 Prozent). 65 Prozent der Student:innen, die einen eigenen Haushalt führen, verfügten durchschnittlich über ein monatliches Einkommen von weniger als 963 Euro. Über zwei Fünftel (43 Prozent) ihrer Einkünfte bezogen Studierende aus Nebenjobs, lediglich 12 Prozent aus BAföG-Förderung oder Stipendien, 15 Prozent kamen von Eltern oder Familienangehörigen, 29 Prozent von sonstigen Zahlungen, wie Kindergeld. Daten von Destatis zufolge erhielten im Jahr 2024 rund 613.000 Student:innen (ca. 489.000) und Schüler:innen (ca. 129.000) die staatliche Unterstützung, 2012 waren es noch ca. 979.300 Geförderte, rund 671.000 Studierende und ca. 308.000 Schüler:innen.